Vorlage

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 121Fedlex · Vorlage

EBK-RS 06/[xy] Marktrisiken Seite 27

à Das Risikoaggregationsmodell muss durch Verwendung separater Risikofaktoren Rating- 258 Spread-Risiken erfassen. Diese bestehen darin, dass Wertveränderungen von Cashflows mit gleicher Fälligkeit und Währung, aber Schuldnern unterschiedlicher (Rating-)Kategorien nicht vollständig korreliert sind

‚ Währungsrisiken: Zu berücksichtigen sind Risikofaktoren für die Wechselkurse zwischen der In- 259

landwährung und jeder Fremdwährung, in der das Institut ein nennenswertes Engagement hält.

‚ Aktienkursrisiken: Das Risikoaggregationsmodell muss mindestens für jeden nationalen Aktien- 260

markt oder einheitlichen Währungsraum, an dem nennenswerte Positionen gehalten werden, einen Risikofaktor (z.B. einen Aktienmarktindex) berücksichtigen. Denkbar sind auch auf Sektor- oder Branchenindizes basierende Risikofaktordefinitionen.

‚ Rohstoffrisiken: Risikofaktoren sind für jede Rohstoffgruppe [vgl. die Definition der Rohstoffgrup- 261

pen gemäss Standardansatz, Abschnitt IV.D.a) Tabelle 4 in Rz 155] zu modellieren. Zusätzlich muss das Risikoaggregationsmodell die Risiken in der Form von unerwarteten Veränderungen des sogenannten Convenience Yield, d.h. von nicht zinsinduzierten, unterschiedlichen Entwicklungen von Kassa- und Terminpreisen, berücksichtigen.

‚ Risiken von Optionspositionen: Für Optionen muss das VaR-Mass neben den Delta-Risiken zusätz-

lich mindestens folgende Risiken erfassen:

à Gamma-Risiken: Risiken aufgrund nichtlinearer Beziehungen zwischen Optionspreisänderun- 262 gen und Veränderungen des Preises des Basisinstruments;

à Vega-Risiken: Risiken aufgrund der Sensitivität der Optionspreise gegenüber Veränderungen 263 der Volatilität des Basisinstruments. Institute mit grossen und komplexen Optionsportfolios müssen die Volatilitätsrisiken der Optionspositionen angemessen nach verschiedenen Laufzeiten berücksichtigen.

‚ Spezifische Risiken von Aktien- und Zinsinstrumenten: Spezifische Risiken entsprechen jenen An- 264

teilen am gesamten Marktrisiko, die auf Ereignisse im Zusammenhang mit den Emittenten der einzelnen Instrumente zurückzuführen sind und nicht unmittelbar durch allgemeine Marktfaktoren18 erklärt werden können.

à Spezifische Risiken in der Form residualer Risiken: Als residuales Risiko wird jener Anteil an 265 der Volatilität der Preisveränderungen von Aktien- oder Zinsinstrumenten bezeichnet, der empirisch im Kontext eines Ein- oder Mehr-Faktor-Modells nicht durch allgemeine Marktfaktoren erklärt werden kann.

à Spezifische Risiken in der Form von Ereignis- und Ausfallrisiken: Spezifische Ereignisrisiken 266 entsprechen dem Risiko, dass sich der Preis eines bestimmten Aktien- oder Zinsinstruments aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit dem Emittenten abrupt verändert, und zwar in einem Ausmass, das in der Regel durch die Analyse historischer Preisveränderungen nicht erklärt werden kann. Neben dem Ausfallrisiko stellen jegliche abrupte Preisänderungen im Zusammenhang mit schockähnlichen Ereignissen, wie z.B. einem Übernahmeangebot, Ereignisrisiken dar.

[§307,2 Juli 05] Eine angemessene Modellierung spezifischer Risiken setzt voraus, dass das Modell sämtlichen quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen19 genügt, sowie dass es

à die historische Veränderung des Portfoliowertes zu einem grossen Teil erklärt,267

18 D.h. für Aktieninstrumente durch einen repräsentativen Marktindex oder durch den ersten Faktor resp. einer linearen Kombination von Faktoren im Rahmen eines Faktormodells bzw. für Zinsinstrumente durch die Referenzzinskurve und die Rating-Spread-Kurven.

19 Zu den besonderen Anforderungen an das Backtesting im Rahmen der Modellierung spezifischer Risiken vgl. Abschnitt V.E.e)aa).