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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten

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EBK-RS 06/[xy] Marktrisiken Seite 32

Die durch das Backtesting bedingte, institutsspezifische Erhöhung des Multiplikationsfaktors richtet 314 sich nach der Anzahl der Ausnahmen innerhalb der Beobachtungen für die 250 vorangegangenen Handelstage. Die Bankenkommission kann bei der vom Backtesting abhängigen Erhöhung des Multiplikationsfaktors einzelne Ausnahmen unberücksichtigt lassen, wenn das Institut nachweist, dass die Ausnahme nicht auf eine mangelnde Genauigkeit (Prognosequalität) des Risikoaggregationsmodells zurückzuführen ist.

Anzahl der Ausnahmen Erhöhung des Multiplikationsfaktors

4 und weniger 0.00

5 0.40

6 0.50

7 0.65

8 0.75

9 0.85

10 und mehr 1.00

Tabelle 5: Institutsspezifischer Multiplikationsfaktor

Falls die Zahl von vier Ausnahmen für den relevanten Beobachtungszeitraum überschritten wird, bevor 315 250 Beobachtungen vorliegen, ist der Bankenkommission unverzüglich Meldung zu erstatten. Das Institut hat ab diesem Tag den VaR mit dem entsprechend erhöhten Multiplikator [vgl. Tabelle 5 in Rz 314]

zu berechnen, bis die Bankenkommission eine definitive Entscheidung getroffen hat.

Wird für ein Institut aufgrund des Backtesting ein institutsspezifischer Multiplikationsfaktor grösser 316 drei festgesetzt, wird erwartet, dass die Ursachen der unpräzisen Schätzungen des Risikoaggregationsmodells eruiert und nach Möglichkeit behoben werden. Die Festlegung des Multiplikators auf vier erfordert zwingend eine rasche und sorgfältige Überprüfung des Modells. Die Mängel sind umgehend zu beheben, da andernfalls die Voraussetzungen für die Bestimmung der Eigemittelanforderungen nach dem Modellansatz als nicht mehr erfüllt gelten.

Eine Reduktion des Multipliationsfaktors durch die Bankenkommission erfolgt erst dann, wenn das 317 Institut nachweist, dass der Fehler behoben ist und das revidierte Modell eine angemessene Prognosequalität aufweist.

f) Stresstesting

Ein Institut, welches den Modellansatz anwendet, muss über regelmässige, solide, stetige, dokumentier- 318 te, intern geprüfte Stresstesting-Verfahren verfügen. Wichtige Ziele des Stresstesting sind, abzuschätzen, ob [§738b Juli 05]das ökonomische Kapital nicht nur für die regulatorischen Eigenmittelanforderungen ausreicht, sondern auch grosse potentielle Verluste absorbieren kann, sowie die Ableitung potentieller Massnahmen.

Die Definition sinnvoller Stressszenarien ist grundsätzlich dem einzelnen Institut überlassen.319

sichtigt werden:

[§738b Juli 05]Abhängig von der Portfoliozusammensetzung sollten jedoch folgende Punkte berück- ‚ Illiquidität;320

‚ konzentrierte Positionen (im Verhältnis zum Marktumsatz);321

‚ nichtlineare Produkte, insbesondere Positionen, die weit aus dem Geld sind;322

ser Auswirkung;

‚ Ereignisrisiken, [§307 Juli 05]die über die zehn Tage Halteperiode und über das 99%- 323 Konfidenzintervall hinausgehen, d.h. Ereignisse mit kleiner Eintretenswahrscheinlichkeit und gros- ‚ plötzliche Ausfälle („jumps-to-default“);324