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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten

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EBK-RS 06/ Operationelle Risiken Seite 11

Abgesehen von den in Rz 104–109 genannten Fällen ist es nicht zulässig, die Eigenmittelanforderungen 110 für operationelle Risiken in einer Bank unter Verwendung unterschiedlicher Ansätze zu bestimmen.

VII. Anpassungen der Eigenmittelanforderungen (Art. 27 Abs. 3 ERV)

Im Rahmen ihrer Überwachungsfunktionen unter der zweiten Säule von Basel II kann die Banken- 111 kommission die Eigenmittelanforderungen für einzelne Banken individuell erhöhen. Solche individuellen Erhöhungen der Eigenmittelanforderungen drängen sich insbesondere dann auf, wenn eine ausschliesslich auf den Basisindikator- oder den Standardansatz gestützte Bestimmung der Eigenmittelanforderungen auf Grund tiefer Ertragsindikatoren GI zu unangemessen geringen Eigenmittelanforderungen führen würde.

VIII. In-Kraft-Treten

Datum des In-Kraft-Tretens: 1. Januar 2007112

Anhänge

- Anhang 1: Qualitative Grundanforderungen

- Anhang 2: Kategorisierung der Geschäftsfelder nach Art. 94 Abs. 1 ERV

- Anhang 3: Übersicht zur Klassifikation von Ereignistypen

Rechtliche Grundlagen

bis

- BankG: Art. 23 Abs. 1

- ERV: Art. 4, Art. 5 Bst. i, Art. 26 Abs. 1 und 2, Art. 90–95

- GebV: Art. 13 und 14