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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten

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952.xy

5 Unter dem internationalen Standardansatz und dem IRB können positive Wiederbeschaffungswerte und negative Wiederbeschaffungswerte aus Derivaten mit derselben Gegenpartei verrechnet werden, sofern die Anforderungen des Artikel 44 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 erfüllt sind. Bei der Verrechnung ergibt sich der anzuwendende Add-on aus der Summe von

a. 40 Prozent der aufsummierten Add-ons und

b. 60 Prozent des Produkts der aufgerechneten Wiederbeschaffungswerte nach Buchstabe a und der aufsummierten Add-ons, dividiert durch die Summe der absoluten Beträge der nach Buchstabe a aufgerechneten Wiederbeschaffungswerte.

Art. 41 Standardmethode

1 Zur Berechnung des Kreditäquivalent für Positionen bei OTC-Derivaten unter der Standardmethode wird der grössere der folgenden Beträge mit Faktor 1.4 multipliziert:

a. Marktwert der Derivate unter Berücksichtung von Sicherheiten

b. aufsichtsrechtlich festgelegter Expected Positive Exposure (EPE)

2 Für die Berechnung des aufsichtsrechtlich festgelegten Expected Positive Exposure (EPE) gelten die folgenden Kreditumrechnungsfaktoren:

Kategorie Basiswert Kreditumrechnungsfaktor Fremdwährungen 2.5%

Gold 5.0%

Aktieninstrumente 7.0%

Edelmetalle ausser Gold 8.5%

Strom 4.0%

übrige Rohstoffe 10.0%

Zinsinstrumente der Ratingklassen 5-7 0.6%

Referenzforderung eines Credit Default Swap der Ra- 0.3%

tingklassen 1-4

Übrige Zinsinstrumente 0.2%

Übrige 10.0%

Art. 42 EPE-Modellmethode

1Zur Berechnung des Kreditäquivalents bei OTC-Derivaten unter der EPE-Modellmethode wird der effektive Expected Positive Exposure (EPE) mit dem von der Bankenkommission festgelegten institutsspezifischen EPE-Multiplikationsfaktor multipliziert.