Vorlage
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 25Fedlex · Vorlage
952.xy
Ratingklasse 7 150% 150% 150%
Ohne Rating 25% 50% 75%
2
Verrechnete Forderungen aus Ausserbilanzgeschäften nach Art. 38 bis 42 werden dem Laufzeitband der kürzesten der verrechneten Forderungen zugewiesen.
Art. 52 Gemeinschaftseinrichtungen
Forderungen gegenüber von der Bankenkommission anerkannten Gemeinschaftseinrichtungen der Banken und Einzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Träger der Einlagensicherung werden mit 25 Prozent gewichtet.
Art. 53 Inländische Pfandbriefe
Inländische Pfandbriefe werden mit 25 Prozent gewichtet.
Art. 54 Börsen
1 Forderungen gegenüber anerkannten Börsen werden mit 25 Prozent gewichtet, sofern die Kontrakte sowie die Deckung einer täglichen Bewertung zu Marktkursen und einem täglichem Margenausgleich unterliegen.
2 Forderungen gegenüber anderen Börsen werden wie Forderungen gegenüber Unternehmen nach Artikel 55 gewichtet.
Art. 55 Unternehmen
Für Forderungen gegenüber Unternehmen gelten folgende Gewichte:
Ratingklasse 1 oder 2 25%
Ratingklasse 3 50%
Ratingklasse 4 oder 5 100%
Ratingklasse 6 oder 7 150%
Ohne Rating 100%
Art. 56 Retailforderungen
Forderungen ohne grundpfandrechtliche Sicherung gegenüber natürlichen Personen oder Kleinunternehmen werden mit 75 Prozent gewichtet, wenn der Gesamtwert der Forderungen nach Artikel 30 Absatz 1 ohne grundpfandrechtliche Sicherung gegenüber einer Gegenpartei 1.5 Mio. CHF und 1 Prozent aller Retailforderungen nicht übersteigt.