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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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952.xy
3. Unterabschnitt: Marktrisiko-Standardansatz
Art. 84 Zinsinstrumente im Handelsbuch
1 Die Eigenmittelanforderungen für das spezifische Risiko von Zinsinstrumenten ergeben sich aus der Multiplikation der nach Artikel 30 berechneten Nettopositionen pro Emittent mit den folgenden Sätzen:
Kategorie Ratingklasse Satz
Zentralregierungen 1 oder 2 0.00 %
und Zentralbanken 3 oder 4 0.25 % (Restlaufzeit < 6 Monate)
nach Artikel 48
bzw. Artikel 64 1.00 % (Restlaufzeit > 6 Monate und < 24
Monate)
1.60 % (Restlaufzeit > 24 Monate)
5 oder 6 8.00 %
7 12.00 %
Ohne Rating 8.00 %
Qualifizierte Zins- 0.25 % (Restlaufzeit < 6 Monate)
instrumente nach 1.00 % (Restlaufzeit > 6 Monate und < 24 Art. 5 Bst. k Monate)
1.60 % (Restlaufzeit > 24 Monate)
Übrige 5 8.00 %
6 oder 7 12.00 %
Ohne Rating 8.00 %
2 Die Eigenmittelanforderungen für das allgemeine Marktrisiko von Zinsinstrumenten entsprechen der Summe der pro Währung mittels der Laufzeitmethode oder der Durationsmethode ermittelten Werte.
Art. 85 Aktieninstrumente im Handelsbuch
1 Die Eigenmittelanforderungen für das spezifische Risiko von Aktieninstrumenten betragen 8 Prozent der nach Artikel 31 berechneten Nettopositionen pro Emittent.
2 In Abweichung zu Absatz 1 betragen die Anforderungen für diversifizierte und liquide Aktienportfolios 4 Prozent der Nettoposition pro Emittent nach Artikel 31, für Aktienindexkontrakte 2 Prozent. Als diversifiziert und liquide gelten Portfolios, bei denen keine Position in Titeln eines einzelnen Emittenten 5 Prozent des gesamten Portfolios übersteigt, und die Aktieninstrumente börsenkotiert sind.
3 Die Eigenmittelanforderungen für das allgemeine Marktrisiko von Aktieninstrumenten entsprechen 8 Prozent der Nettoposition pro nationalen Markt.