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Vernehmlassung 2005/89: Revision des Gefahrgutrechts · 103 Seiten

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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1

6.8.2.5.1 Nach dem fünften Spiegelstrich einen neuen Spiegelstrich mit dem folgenden Wort-

laut einfügen:

"– äusserer Auslegungsdruck (siehe Absatz 6.8.2.1.7);"

Der derzeitige achte Spiegelstrich erhält folgenden Wortlaut:

"– Datum und Art der zuletzt durchgeführten Prüfung: «Monat, Jahr», gefolgt durch den Buchstaben «P», wenn es sich bei dieser Prüfung um die erstmalige Prüfung oder um eine wiederkehrende Prüfung gemäss den Absätzen 6.8.2.4.1 und 6.8.2.4.2 handelt, oder «Monat, Jahr», gefolgt durch den Buchstaben «L», wenn es sich bei dieser Prüfung um eine zwischendurch stattfindende Dichtheitsprüfung gemäss Absatz 6.8.2.4.3 handelt;

Bem. Wenn die wiederkehrende Prüfung eine Dichtheitsprüfung einschliesst, ist auf dem Schild nur der Buchstabe «P» anzugeben."

6.8.2.5.2 Der siebte Spiegelstrich (rechte Spalte) erhält folgenden Wortlaut:

"– für andere als die in Absatz 4.3.4.1.3 genannten Stoffe die alphanumerischen Codes aller Sondervorschriften TC und TE, die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 13 für die im Tank zu befördernden Stoffe aufgeführt sind."

6.8.2.6 In der Spalte "Referenz" "EN 13530-2:2002" ändern in:

"EN 13530-2:2002 + A1:2004".

Die Zeile betreffend EN 13094:2004 hinter die Zeile betreffend EN 12972:2001 verschieben, wobei folgender einleitender Text vorangestellt wird:

"für Tanks mit einem höchsten Betriebsdruck von höchstens 50 kPa zur Beförderung von Stoffen, für die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 12 eine Tankco-

dierung mit dem Buchstaben «G» angegeben ist"

Bei der Norm "EN 13317:2002" in der Spalte "Referenz" nach der Angabe der Norm hinzufügen:

"(ausgenommen Abbildung und Tabelle B.2 in Anlage B) (Der Werkstoff muss den Vorschriften der Norm EN 13094:2004 Nummer 5.2 entsprechen.)".

Unter der Überschrift "für Tanks zur Beförderung flüssiger Erdölprodukte, anderer gefährlicher Stoffe der Klasse 3 mit einem Dampfdruck bei 50 °C von höchstens 110 kPa und von Benzin, die keine Nebengefahr giftig oder ätzend haben" folgende neue Norm einfügen:

anwendbar für Referenz Titel des Dokuments

Unterabschnit-

te/Absätze

6.8.2.2 und EN 14595:2005 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter – 6.8.2.4.1 Bedienungsausrüstung von Tanks – Über- und Unterdruckbelüftung

]

6.8.2.7 Nach dem zweiten Satz folgende Unterabsätze einfügen: