Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 12 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Abteilung Telecomdienste
September 2006
Ergebnisbericht über die Vernehmlassung
zur Änderung der Grundversorgungs-
bestimmungen in der FDV
Referenz/Aktenzeichen: G1000188079
1 Einleitung
Der Bundesrat hat am 22. Februar 2006 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, eine Vernehmlassung zum Änderungsentwurf der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)durchzuführen. Ziel dieser Änderung ist, den Inhalt der Grundversorgung und die Bedingungen für ihre Erbringung im Hinblick auf die Erteilung der neuen Grundversorgungskonzession anzupassen. Die interessierten Kreise wurden eingeladen, bis zum 31. Mai 2006 zum Entwurf Stellung zu nehmen. In diesem Bericht wurden alle fristgerecht eingetroffenen Stellungnahmen berücksichtigt.
An der Vernehmlassung teilgenommen haben 26 Kantone, fünf politische Parteien, vier Konsumentenschutzorganisationen, drei Notrufdienste, neun Wirtschaftsorganisationen einschliesslich Gewerkschaften, fünf Unternehmen, sieben Dachverbände aus dem Telekommunikationsbereich und 14 andere Organisationen, insgesamt also 73 Teilnehmer. Die Stellungnahmen können im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.bakom.ch/.
Das Bundesgericht hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Das Gleiche gilt für ICTswitzerland, dem Dachverband der wichtigsten Schweizer Organisationen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Der Verzicht von ICTswitzerland wird damit begründet, die Interessen der Mitglieder würden zu stark divergieren, besonders in Bezug auf die Aufnahme eines Breitbandanschlusses in die Grundversorgung.
Sowohl die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz als auch der Interverband für Rettungswesen fordern, dass die Betriebskosten der Datenbasis für die Standortidentifikation von Notrufen – die sich jährlich auf Fr. 800'000.– belaufen – von nun an von der Grundversorgungskonzessionärin anstatt von allen betroffenen Notrufdiensten übernommen werden. Diese beiden Stellen wurden schriftlich informiert, dass die betroffene Verordnungsbestimmung (Art. 28 Abs. 4 FDV) nicht Gegenstand dieses Änderungsverfahrens ist. Stattdessen wurde diese Frage im Rahmen der Anhörung angesprochen, die eingeleitet wurde, nachdem die Änderung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 durch das Parlament am vergangenen 24. März verabschiedet wurde (Anhörungen FMG-Verordnungen, die am 28. Juni 2006 eröffnet wurden). Ihre Stellungnahmen wurden deshalb an die für diese Änderung zuständigen Personen zur Bearbeitung weitergeleitet.