Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 12 Seiten

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Von den 69 übrigen Stellungnahmen sind sechs insgesamt zufrieden mit dem Entwurf und äussern sich weder positiv noch negativ zu einzelnen Punkten.

Insgesamt wurde der Änderungsentwurf ziemlich gut aufgenommen. In mehreren Stellungnahmen wurde die Frage der Privatisierung der Swisscom angesprochen und damit die Schwierigkeit ausgedrückt, den Inhalt der Grundversorgung von der Gesellschaft zu trennen, welche die Grundversorgung konkret garantieren muss. Die wichtigsten Meinungsverschiedenheiten betrafen die Definition des Inhalts der Grundversorgung, insbesondere die Aufnahme eines Breitbandanschlusses, und die Festlegung der Bedingungen für die Erbringung, namentlich die Preisobergrenzen. Zu beobachten ist eine klare Trennlinie zwischen zwei Lagern: Während die einen der Ansicht sind, die Grundversorgung sei dem Markt untergeordnet und die Regulierung sei zur Vermeidung von Verzerrungen auf das Nötigste zu beschränken, befürworten die anderen eine Grundversorgung im weiten Sinn, deren Zweck die allgemeine Förderung innovativer Fernmeldedienste und gleichzeitig der Druck auf die Preise ist. In einigen Punkten sind die Meinungen derart unterschiedlich, dass ein Konsens schwerlich erzielt werden kann.

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2.1 Artikel 19, Dienste der Grundversorgung

Die Vernehmlassungsteilnehmer sind grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf den Umfang der Dienste der Grundversorgung einverstanden.

2.1.1 Art. 19 Abs. 1 Bst. a, öffentlicher Telefondienst und Telefaxverbindungen

Die separate Definition von Anschluss (Art. 20 Abs. 2 Bst. a, b und c) und Dienst (Art. 19 Abs. 1 Bst.

a) wird von Colt explizit gutgeheissen.

Die Beibehaltung von Telefaxverbindungen im Umfang der Grundversorgungspflichten wird von acht Teilnehmern ausdrücklich begrüsst (VS, BE, UR, OW, simsa, transfair; Gigaherz.ch; Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom). Allein eine grosse Telekommunikationsanbieterin (sunrise) empfiehlt die Streichung von Telefaxverbindungen aus der Grundversorgungspflicht, da er deren Marktdurchdringung als zu gering und weiterhin sinkend erachtet.

2.1.2 Art. 19 Abs. 1 Bst. b, Zusatzdienste

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung mehrerer Zusatzdienste wurde mehrheitlich gut aufgenommen.

a) Auskunft über unerbetene Anrufe und Gebührenauszug

Ein Vernehmlassungsteilnehmer (Fédération Romande des Consommateurs, FRC) beanstandete die Streichung der Zusatzdienste Auskunft über unerbetene Anrufe und Gebührenauszug.

b) Gebühreninformation

Zwei grosse Fernmeldedienstanbieterinnen (Swisscom, sunrise) und drei Branchenverbände (SICTA, SWICO, simsa) sind für die Streichung der Verpflichtung zur Gebühreninformation. Sie führen dabei unterschiedliche Argumente ins Feld: Der Dienst werde nur von einem kleinen Teil (weniger als 10%) der Teilnehmer tatsächlich genutzt (Swisscom) und bringe nicht immer den erhofften Nutzen, da der angezeigte Betrag nicht dem Rechnungsbetrag entsprechen muss (Swisscom, sunrise). Zudem müsste allein für diesen Zusatzdienst ein zweistelliger Millionenbetrag investiert werden (Swisscom). Die eingesetzte Technologie des Gebührenimpulses sei eine Schweizerische Eigenheit (Swisscom, sunrise) und funktioniere bei einem analogen Anschluss mit ADSL-Anschluss nicht korrekt (Swisscom). Schliesslich bestehe durch die Verpflichtung zur Gebühreninformation die Gefahr, zukünftige Entwicklungen (Stichwort IP) zu verhindern oder zu erschweren (SWICO, simsa, SICTA).

c) Umleitung

Fünf Vernehmlassungsteilnehmer (allo.ch; Kantone: VD, GR, BS, FR) sprechen sich gegen die Streichung der Verpflichtung zum Angebot der Anrufumleitung aus.

2/12 G1000188079 | D5067185