Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/90: Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung · 12 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

(Swisscom, cablecom, sunrise, Orange), Swisscable, SICTA, simsa, VIW, SWICO, der Schweizerische Gewerbeverband, economiesuisse und der Kanton BL sind gegen die Aufnahme eines Breitbandanschlusses in die Grundversorgung. Sie vertreten die Haltung, es bestehe ein ausreichendes Marktangebot für den grössten Teil der Bevölkerung. Zudem seien die Kosten dieser Änderung unverhältnismässig hoch im Vergleich zu den Vorteilen, welche die Bevölkerung daraus ziehen würde.

Der Kanton GR, die Sozialdemokratische Partei der Schweiz, die Stiftung für Konsumentenschutz, das kf und allo.ch befürworten die Aufnahme eines Breitbandanschlusses, lehnen aber Ausnahmen zu dieser Verpflichtung ab. Für die Kantone LU und JU sowie für Swisscom, die Stiftung für Konsumentenschutz und die Gewerkschaft Kommunikation sollte die Ausnahmeregelung genauer formuliert werden. Mehrere Kantone (JU, OW, FR, NE), allo.ch und die Gewerkschaften (Gewerkschaft Kommunikation, transfair, Travail.Suisse) möchten die Übertragungsrate des Breitbandanschlusses in der Verordnung festgelegt sehen. Sollte der Breitbandanschluss definitiv in die Grundversorgung aufgenommen werden, möchte Swisscom, dass eine durchschnittliche Übertragungsrate von 600/100 kbit/s in der FDV definiert wird. Was die Ausnahmeregelung betrifft, fordert Swisscom die Möglichkeit, die Übertragungsrate in gewissen Fällen bis auf 128/50 kbit/s zu senken. Der Kanton JU und die Stiftung für Konsumentenschutz sind zudem der Ansicht, dass Ausnahmen bei Bestehen eines alternativen Angebots nur zulässig sein sollten, wenn dieses Angebot zu vergleichbaren Konditionen verfügbar ist.

Gemäss ComCom sollte in der FDV präzisiert werden, dass der Breitbandanschluss ständig Zugang zum Internet gibt. Allo.ch schlägt ausserdem vor, die Breitband-Internetverbindung als Verbindung zu definieren, bei es der keine Beschränkung der Dauer oder der Datenmengen gibt.

2.3 Artikel 21 Absatz 1bis, Hausinstallationen

Dieser Artikel zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollte gemäss Swisscom aufgehoben werden, damit die Grundversorgungskonzessionärin einen grösseren Handlungsspielraum hat.

2.4 Artikel 22a, Gebühreninformation

Da Art. 22a und Art. 19 Abs. 2 Bst. b (Gebühreninformation) in einem direkten Zusammenhang stehen, schlagen die Gegner der Gebühreninformation (Swisscom, sunrise, Orange, SICTA, simsa) die Streichung von Art. 22a vor.

Ein Anbieter (Colt) möchte die Pflicht zur Gebühreninformation nicht vollständig, sondern lediglich für nutzungsabhängige Mehrwertdienste aufheben. Denn bei diesen Diensten kann der Rechnungsbetrag erst mit einer zeitlichen Verzögerung ermittelt werden.

2.5 Artikel 25 Absatz 2, Qualität

Swisscom erinnert an die heutigen Vorschriften zur Qualität der Grundversorgung, die verlangen, dass der Telefoniedienst bei einem Stromausfall während mindestens einer Stunde aufrecht gehalten bleibt. Swisscom ist der Meinung, die Umstellung auf IP-Technologie und Breitbandanschlüsse nicht mehr erlaube, das Endgerät über das Telefonnetz mit Strom zu versorgen. Die Anforderung einer Fernstromversorgung sei zudem überholt angesichts der breiten Nutzung der Mobiltechnologie (über 6 Millionen Nutzer in der Schweiz) und von Endgeräten mit separater Stromversorgung (z. B. DECT). Swisscom schlägt vor, die Qualitätskriterien unter Berücksichtigung des technologischen Wandels anzupassen und neutral zu spezifizieren sowie die Verpflichtung zur Stromversorgung der Endgeräte über das Telefonnetz aufzuheben.

2.6 Artikel 26, Preisobergrenzen

Der Schweizerische Gewerbeverband ist skeptisch gegenüber der Festlegung von Preisobergrenzen. Er befürchtet eine Behinderung des Wettbewerbs und einen weniger raschen Preisrückgang, als zu erwarten wäre.

Ohne zur Höhe der vorgeschlagenen Preise allgemein Stellung zu nehmen, wünscht sich die Kanton BS, dass die Festlegung der Preisobergrenzen transparenter und häufiger erfolgt, um besser mit den Marktpreisen mitzugehen. Diese Idee schimmert in mehreren Stellungnahmen durch.

5/12 G1000188079 | D5067185