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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
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Auf der Basis
- der technischen Grundlage BVG 2000 (Periodentafel)
- Mischung Männer 70 Prozent, Frauen 30 Prozent
- Männer Alter 65, Frauen Alter 64 (2005), Alter 65 (2015)
ergeben sich für die zugrunde gelegten Varianten gerundet folgende Umwandlungssätze:
Eingerechnete Technischer Umwandlungssatz
Renditeerwartung Zinssatz 20052015
Risikoarmer Zinssatz
mit Sicherheitsabschlag von
3,35% 2,85% 6,1% 6,0% 0,25%
mit Renditezuschlag von
4,00% 3,50% 6,5% 6,4% 0,40%
ohne Abschlag oder Zuschlag 3,60% 3,10% 6,3% 6,15% “
Auf die Dauer wird im Bericht der Arbeitsgruppe ein Umwandlungssatz zwischen 6,0 und 6,4 Prozent als sachgerecht angesehen. Diese Varianten beruhen auf einer Renditeerwartung von 3,35 bis 4,00 Prozent. Unter Berücksichtigung der notwendigen Marge von 0,5 Prozent für die weiter steigende Lebenserwartung und die Kosten für die Verwaltung im Rentenbereich ermöglicht die genannte Rendite einen technischen Zinssatz von 2,85 bis 3,5 Prozent. Die aufgezeigte Bandbreite ist auf den Ermessensspielraum zurückzuführen. Die tieferen Sätze beruhen auf erwarteten Erträgen von vorsichtigen, risikoarmen Anlagen und sehen im Gegenzug eine Überschussbeteiligung für die Rentner und Rentnerinnen vor, wenn die Erträge höher ausfallen sollten und die erforderlichen finanz- und versicherungstechnischen Rückstellungen gebildet sind. Die höheren Ansätze stellen auf eine Zusatzperformance ab, die auf einem Portefeuille mit einem massvollen Anteil von Aktien- und Immobilienanlagen beruht.
Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde im November 2004 der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge vorgelegt und an deren Sitzung im Februar 2005 gewürdigt.
1.1.5 Beschlüsse der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge vom 10. Februar 2005
Gestützt auf den Bericht der Arbeitsgruppe empfiehlt die Eidgenössische BVG-Kommission dem Bundesrat11:
- den Umwandlungssatz weiter zu senken, als im Rahmen der 1. BVG-Revision bereits beschlossen.
- mit entsprechenden Korrekturen vor 2010 einzusetzen und nicht bis 2015 zuzuwarten.
- den Umwandlungssatz alle fünf statt alle zehn Jahre zu überprüfen, um ihn rascher den aktuellen Gegebenheiten anpassen zu können.
11 Medienmitteilung BSV vom 10.2.2005