Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/104: Totalrevision der Verordnung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV) · 8 Seiten

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noch der Tatort im Kanton der Beratungsstelle liegen, auf die Vermittlung anderer geeigneter Hilfsangebote beschränken kann (GE, COROLA, ähnlich SZ).

GR wünscht, dass die neue Verordnung mit Leitplanken zur Bemessung der Genugtuung ergänzt wird und auf ein entsprechendes Merkblatt verzichtet wird.

VD vermisst eine Bestimmung, die den Täter oder die Täterin verpflichtet, dem Staat die unter dem Titel Opferhilfe dem Opfer oder den Angehörigen erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.

R:\SVR\RSPM\2Projekte\OHG Umsetzung Revision\Antrag an Bundesrat betr. Inkraftsetzung\Ergebnisse der Vernehmlassung 10.01.08 d.doc