Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/104: Totalrevision der Verordnung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV) · 8 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
4. Abschnitt: Entschädigung durch den Kanton
Art. 5 Anwaltskosten
Ausdrücklich gutgeheissen wird diese Präzisierung von 7 Kantonen (AI, BL, FR, SH, SO, SZ, TG). SH fragt sich allerdings, ob sie wirklich nötig ist, da der Wortlaut von Art. 13 OHG klar ist.
Weitere Bemerkungen: Es wird gewünscht, dass die Entschädigung für weitere Kosten ausgeschlossen wird, insbesondere für die Kosten von Psychotherapien (NE, SO).
2 Kantone (SZ, TG) erklären sich einverstanden mit dem Verzicht auf Tarife. So werden die Anwaltskosten auf den Weg der kantonalen Honorarregelung und die entsprechenden Entschädigungsverfahren verwiesen (TG). 2 Kantone (BE, GE) hingegen wünschen, dass die neue Verordnung vorschreibt, dass die Kantone Anwältinnen und Anwälte (BE: mindestens; GE: höchstens) nach dem kantonalen Ansatz für die unentgeltliche Rechtspflege entschädigen.
FR schlägt vor zu präzisieren, dass die Übernahme von Anwaltskosten im Rahmen der Soforthilfe und der längerfristigen Hilfe nur erfolgt, wenn keine unentgeltliche Rechtspflege möglich ist.
BE wünscht, dass dem Anwalt oder der Anwältin untersagt wird, vom Opfer zusätzliches Honorar zu verlangen, wenn die Anwaltskosten über die Opferhilfe finanziert werden.
Wenn sich die Beratungsstellen mit den Anwaltskosten befassen müssen, ist das kompliziert und arbeitsintensiv, befürchtet NE. Sinnvoll wären Tabellen für die wichtigsten Fälle.
Art. 6 Berechnung der Entschädigung
Explizit gutgeheissen wird der Vorschlag von 1 Vernehmlasser (VS).
Weitere Bemerkungen: Für SH ist es fraglich, ob eine unterschiedliche Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der weiteren Hilfe und der Entschädigung Sinn macht. GR wünscht, dass in der Erläuterungen erklärt wird, warum hier – anders als bei Art. 3 – nur vom 1-fachen ELG-Betrag ausgegangen wird.
Art. 7 Rückerstattung des Vorschusses
VD wünscht, dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorschusses präzisiert werden.
LU und VD sehen redaktionelle Verbesserungsmöglichkeiten.