Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/104: Totalrevision der Verordnung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV) · 8 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Direktionsbereich Staats- und Verwaltungsrecht
Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik
November 2007 / NAH / BEV
Ergebnisse der Vernehmlassung
zur Verordnung über die Hilfe an Opfer von
Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV)
1 Ausgangslage
Die Bundesversammlung hat am 23. März 2007 das totalrevidierte Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG, SR 312.5) verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 12. Juli 2007 unbenutzt abgelaufen. Der Gesetzestext ist im Bundesblatt 2007 2299 publiziert (http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/2299.pdf).
Dem neuen Gesetz angepasst werden müssen die Regeln auf Verordnungsstufe. Mit Bundesratsbeschluss vom 27. Juni 2007 ist das EJPD ermächtigt worden, bei den Kantonen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen zum Entwurf für die total revidierte Verordnung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV) samt Erläuterungen. Die Kantone wurden gleichentags eingeladen, bis am 26. Oktober 2007 Stellung zu nehmen.
Es sind insgesamt 29 Antworten eingegangen.
Alle Kantone haben sich vernehmen lassen, wobei GL und OW auf Bemerkungen verzichtet und NW sowie TI dem Entwurf generell zugestimmt haben.
Ausserdem ist eine gemeinsame Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der SVK-OHG (Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz OHG1) eingegangen. Auch die COROLA (Coordination romande des praticiens LAVI) und die Arbeitsgemeinschaft der Opferberatungsstellen der Region 22 haben sich zum Entwurf geäussert.
Der Entwurf regelt in 13 Artikeln unter anderem, welche Einnahmen relevant sind, wie Kostenbeiträge und Entschädigungen bemessen werden und legt einen Pauschalbeitrag fest, der vom Wohnsitzkanton dem beratenden Kanton vergütet werden muss. Die Ausbildungshilfe soll gleich fortgeführt werden wie bisher.
Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter folgendem Link konsultiert werden:
http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/gesetzgebung/opferhilfegesetz.html.
1 Im Folgenden wird die Abkürzung „SVK“ verwendet.
2 Im Folgenden wird die Abkürzung „ARGE“ verwendet.