Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten

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1.9 Das weitere Vorgehen während der zweiten Phase

Nach Auswertung der ersten 18 Referenzobjekte konnte das Projektteam die folgenden Schlussfolgerungen ziehen:

a) Die BSV-Objekte können trotz einiger punktueller Abweichungen in den Warenkorb miteinbezogen werden.

b) Auf Grund der bereits vorhandenen Daten kann davon ausgegangen werden, dass eine einzige Modelleinrichtung „Wohnheim“ zur Festlegung der Platzkostenpauschale ausreicht. Die darüber hinausgehenden Raumbedürfnisse wie z.B. für Schulung und Ausbildung usw. sind mit Zusatzmodulen oder Zuschlägen abzugelten.

c) Um die Aussagekraft weiter zu erhöhen wurde der Warenkorb durch die Erfassung weiterer Objekte auf deren 25 erweitert.

d) Im Anschluss daran wurden die Bereichspreise festgelegt sowie die entsprechenden Testrechnungen durchgeführt.

Kapitel 2: Bautechnische Grundlagen für die Berechnung der Pauschale

2.1 Der Baukostenplan (BKP)

Die Baukosten werden nach dem Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) aufgeteilt. Dieser enthält folgende Arten von Kosten:

BKP 0: Grundstück BKP 5: Baunebenkosten

BKP 1: Vorbereitungsarbeiten BKP 6: Reserve

BKP 2: Gebäude BKP 7: Reserve

BKP 3: Betriebseinrichtungen BKP 8: Reserve

BKP 4: Umgebung BKP 9: Ausstattung

Bei der Subventionierung einer Baute nach LSMG werden nur die Kosten der BKP-Rubriken 1 – 5 und 9 berücksichtigt. Flächen- und damit kostenmässig ins Gewicht fallen BKP 1 – 3 und 5. Die Umgebung (BKP 4) kann flächenmässig ins Gewicht fallen, kostenmässig jedoch kaum. Bei BKP 9 (Ausstattung) fallen Kosten, aber keine Fläche an. Für diese beiden Rubriken sind deshalb andere Lösungen für eine Pauschale zu suchen als für BKP 1 –3 und 5.

Es versteht sich von selbst, dass innerhalb dieser BKP-Rubriken nur jene Kosten zu berücksichtigen sind, die gemäss LSMG und den Richtlinien für die Bemessung der Bausubventionen des Bundes (Bemessungs-Richtlinien der Bausubventionskonferenz) als subventionsberechtigte Kosten festgelegt sind.

2.2 Die (Nutzungs-) Bereiche

Das BJ hat ein Handbuch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges, Einrichtungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, herausgegeben, welches darlegt, dass die Planung der Bauten, der Einsatz des Personals und der Ablauf des Betriebes notwendigerweise vernetzt sind und ein entsprechendes Raumprogramm bedingen. Es wurden darin 14 Bereiche unterschieden. Für die Erarbeitung des Pauschalierungsmodells sind diese in 7 Bereiche zusammengefasst worden. Aus Gründen einer einfacheren Handhabung