Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten
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1.7 Grundlagen für die Erarbeitung des Modells
Das Projektteam stützte sich bei ihrer Arbeit einerseits auf das LSMG, das Handbuch2 für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges und die Bemessungsrichtlinien der Bausubventionskonferenz (Stand 01.11.2001) sowie andererseits auf die Kosten realisierter Objekte und die Kostenvoranschläge geplanter Bauvorhaben, aufgrund derer Baubeiträge zugesichert wurden.
1.8 Das weitere Vorgehen während der ersten Phase
Das Projektteam hat sich zu folgendem Vorgehen entschlossen:
a) Die einschlägigen Erfahrungen aus der Entwicklung der Pauschale im Erwachsenenbe-
reich sollen bei der Entwicklung der Pauschale im Heimbereich berücksichtigt werden. Um breit abgestützte Modellwerte zu erreichen, soll deshalb ein möglichst grosser Warenkorb mit entsprechend repräsentativen Referenzobjekten angestrebt werden. Weil keine ausreichende Anzahl von LSMG-Objekten zur Verfügung steht, wird auf geeignete Projekte aus dem BSV-Bereich zurückgegriffen. Um deren Tauglichkeit zu prüfen, wird in einem ersten Schritt die Auswertung auf 18 Objekte begrenzt.
b) Anhand der erfassten Referenzobjekte soll eine Modelleinrichtung definiert werden.
c) Als Flächenkategorie soll nur die Hauptnutzfläche (HNF) der Referenzobjekte erfasst
werden. Ergänzend dazu sollen auch Nebennutzflächen erfasst werden, die aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig sind (z.B. WC usw.). Auf die Erfassung der Verkehrsflächen und Funktionsflächen soll auf Grund der geringen Aussagekraft verzichtet werden.
d) Der Heimbereich umfasst mehr als 12 verschiedene Heimtypen, die jedoch alle über
gemeinsame Bereiche verfügen. Aus Gründen der Handhabung sind möglichst wenige Modelleinrichtungen anzustreben. Einrichtungstypische Merkmale wie z.B. interne Ausbildungsplätze, Werkstätten, Schulen usw. sollen berücksichtigt werden. Der grossen Typenvielfalt soll mit der Schaffung von spezifischen Zusatzmodulen Rechnung getragen werden.
e) Entgegen den Modellanstalten im Erwachsenenbereich soll die abschliessende Defini-
tion der Modelleinrichtung(en) im Heimbereich erst bei Vorliegen eines repräsentativen Datenbestandes festgelegt werden.
f) Aufgrund der Flächen der Modelleinrichtungen werden die Kosten pro Platz bzw. pro
Klient/Klientin bestimmt.
g) Diese Kosten pro Platz ergeben die Grundlage für die Ermittlung der Beitragspauschale
im konkreten Einzelfall.
2 Handbuch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges, Einrichtungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom Juni 2002