Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten
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aller Referenzobjekte, wobei Raum für Raum aufgenommen und dem entsprechenden Bereich zugeordnet wird. Auf die Angabe weiterer Details wird hier verzichtet. Die recht aufwändige Arbeit ist jedoch in einer umfassenden Dokumentation festgehalten worden und kann nach Bedarf eingesehen werden.
Nach der Flächenerhebung sowie objektspezifischen Bereinigungen wird die Modelleinrichtung mit ihren Bereichen und deren Grösse festgelegt.
In einem nächsten Schritt folgt die Erhebung der subventionsberechtigten Kosten nach der Methode der Schlussabrechnung und deren Gegenüberstellung zur Pauschale. Die nötige Abgleichung geschieht anhand einer Testrechnung.
In einem letzten Schritt werden die zur Abgeltung über die Modellwerte hinausgehenden spezielle Ausprägung einer Einrichtung mittels Zuschlägen berechnet und festgelegt.
3.4 Flächenerhebung
3.4.1 Flächen und deren Charakteristika
Wie der BKP als allgemein gültige Grundlage für die Kategorisierung der Kosten, so gilt für die Kategorisierung der Flächen die SIA-Norm 416. Sie teilt die Flächen wie folgt ein (Beschränkung auf die eigentlichen Gebäudewerte):
• GF Geschossfläche
• NGF Nettogeschossfläche (GF – KF)
• KF Konstruktionsfläche (Wände, Stützen)
• VF Verkehrsfläche
• FF Funktionsfläche (Haustechnik etc.)
• NF Nutzfläche (NGF – VF – FF)
• HNF Hauptnutzfläche (NF – NNF)
• NNF Nebennutzfläche
Gestützt auf die Erfahrungen der Subventionsbehörden des Bundes ist bekannt, dass sich für Auswertungen, welche nicht nur der Analyse der Kosten dienen, sondern einen Bezug zur Nutzung und zum Bedarf herstellen sollen, die Hauptnutzflächen am besten eignen. Die erwähnte Norm gibt dafür die folgende Definition:
„Die Hauptnutzfläche (HNF) ist der Teil der Nutzfläche, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinne dient“.
Ergänzend zur HNF werden auch Nebennutzflächen erfasst, die aus betrieblichen Gründen zwingend sind (z.B. WC’s usw.).
Für die Berechnung von Pauschalwerten eignen sich die Hauptnutzflächen auch deshalb gut, weil sie üblicherweise – neben den Patzzahlen – bereits zum Zeitpunkt der Bedarfsplanung festgelegt werden. Dies erlaubt es den Bausubventionsverantwortlichen des BJ und des BBL bereits zu einem frühen Zeitpunkt das Raumprogramm zu prüfen und darauf basierend eine zuverlässige Aussage über die zu erwartenden subventionsberechtigten Kosten zu machen.