Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten
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Beispiel Friedheim Bubikon:
Bereich 2: 4,4 m2 x Fr. 3’700.-- x 24 Plätze = Fr. 390'720.--
Bereich 3: 2,2 m2 x Fr. 3’700.-- x 24 Plätze = Fr. 195'360.--
Bereich 4: 10,4 m2 x Fr. 3’700.-- x 24 Plätze = Fr. 923'520.--
Bereich 5: fehlt
Bereich 6: 29,6 m2 x Fr. 3’700.-- x 24 Plätze = Fr. 2'628'480.--
Bereich 7: 14,8 m2 x Fr. 3’100.-- x 24 Plätze = Fr. 1'101'120.--
Bereich 8: fehlt ____________
Pauschale ohne Zuschläge = Fr. 5'239'200.--
(vgl. Anhang 3, Spalte "Total Pauschale ohne Zuschläge")
3.6.4 Schritt 3 (Zuschläge)
Als Voraussetzung für die Ausrichtung von Zuschlägen gilt generell, dass es sich dabei um betriebsnotwendige Einrichtungen und/oder vom BJ anerkannte Angebote handelt.
Mit der Pauschale von Fr. 3’700.-- bzw. Fr. 3’100.--/pro m2 können nicht immer alle Kosten abgedeckt werden. Insbesondere sind die Flächen für Spezialitäten, die nicht in der Modelleinrichtung enthalten sind durch Zuschläge abzugelten. Wie bereits früher erwähnt, geht die Modelleinrichtung vom Typ eines Wohnheimes aus. Für darüber hinausgehende Raumbedürfnisse einer Institution sind die folgenden vier Zuschläge errechnet worden:
• Bereich 3, betriebsnotwendige Personalwohnung: Zuschlag von Fr. 300'000.--
• Bereich 7, für Turnhalle: Zuschlag von Fr. 800'000.--
• Bereich 7, für Schule: Zuschlag 25%
• Bereich 7, für Produktionswerkstätte: Zuschlag 200%
Die pauschale Abgeltung von Fr. 300'000.-- für eine betriebsnotwendige Personalwohnung orientiert sich am Preisniveau des allgemeinen Wohnungsbaus, welches bekanntlich tiefer liegt als dasjenige im Bereich der Heimbauten. Dazu kommen die langjährigen Erfahrungswerte aus dem BJ und anderen Subventionsbereichen zum Tragen. Demnach wird für eine entsprechende Wohnung höchstens eine Wohnfläche von 110 m2 akzeptiert.
Der Zuschlag von Fr. 800'000.-- für den Bau einer Turnhalle stützt sich auf Einheitspreise des BBT und die mittlere Grösse der hier erhobenen Bauten ab.
Der Zuschlag für die Schulanlage in der Höhe von 25% des Bereiches 7 ergab sich aus der Gegenüberstellung der Kosten der Schulanlagen zu jener der Modelleinrichtung Wohnheim.
Zur Festlegung des Zuschlags für die Produktions-Werkstätten musste eine Zusatzerhebung durchgeführt werden, da der eigentliche Warenkorb keine derartigen Werkstätten enthielt. Es standen keine Objekte zur Verfügung, welche neben dem Werkstatt-Bereich (Bereich 7) noch weitere auswertbare Bereiche aufgewiesen hätten. Insgesamt 6 Objekte dienten einzig dazu, festzustellen, wie hoch die Deckung der Kosten bei Verwendung der Pauschalenwerte von 14,8 m2 pro Platz und dem Bereichspreis von Fr. 3’100.-- pro m2 ist (4 Objekte des speziellen Warenkorbes mussten in der Folge wegen ungenügender Kostendaten ausgeschlossen werden). Die Deckung der Kosten gegenüber den Abrechnungsdaten lag im Mittel bei 32,9%. Die Ursache für die massive Unterdeckung dieser Art