Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten
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Besonders wertvoll waren dabei die Erfahrungen mit den Preisen aus der Platzkostenpauschale für Erwachsene sowie der Kostenlimitierung von BSV-Bauten. Es zeigte sich, dass eine grosse Differenzierung pro Bereich (Bereichspreise zwischen 3’200 und 6’000 Franken),- wie sie die Platzkostenpauschale für Erwachsene vorsieht – keine sinnvollen Resultate ergab. Vielmehr führte eine Annäherung an BSV-Erfahrungswerte zu brauchbaren Werten.
Auch mussten im Rahmen dieser Testrechnungen mehrere Objekte aus dem Warenkorb gestrichen werden, weil sie über ungenügende Kostendaten (primär Umbauten) verfügten. Es handelt sich um die Objekte Nr. 2-5 und 14, sowie 3-6 des speziellen Warenkorbes für Werkstätten (siehe 3.2).
Die Berechnungen ergaben für die Bereiche 1-6 einen m2-Preis von Fr. 3700.-- und für den Bereich 7 einen solchen von Fr. 3100.--/m2. Beide Preise stehen damit in einem ähnlichen Grössenverhältnis wie bei den BSV-Bauten. Der für den Bereich 7 (Ausbildung und Beschäftigung) tiefere Flächenpreis rechtfertigt sich durch einen allgemein niedrigeren Ausbaustandard in Werkstätten und sonstigen Räumen dieses Bereiches (vgl. Anhang 3 und Anhang 4). Preisstand ist April 1995 (siehe 3.5).
Es versteht sich von selbst, dass auch mit der vorgenannten Unterscheidung nicht alle Spezialitäten der "Heimlandschaft" abgedeckt werden können. Da diese jedoch nicht gehäuft vorkommen, werden sie durch entsprechende Zuschläge zu den Bereichen 3 (Personal) und 7 (Ausbildung/Beschäftigung) abgegolten (siehe Anhang 3 und weiter unten unter 3.6.4). Neue oder eigene Bereiche bzw. Bereichspreise werden nicht geschaffen.
In den nachfolgenden Abschnitten wird das weitere Vorgehen Schritt für Schritt bis zur vollständigen Berechnungsformel aufgezeigt.
3.6.2 Schritt 1
Jedem Objekt wird pro Bereich der Flächenwert gemäss Modelleinrichtung zugewiesen, sofern der oder diejenigen Bereiche nicht wegen klarer Unvollständigkeit oder atypischer Ausprägung ausgeschlossen werden müssen (vgl. Anhang 3). Die Platzzahl wird festgehalten. Gilt für einen Bereich eine andere Platzzahl, wird eine zweite Platzzahl berücksichtigt (Beispiel: es wird eine Schule für 40 Schüler erstellt, gleichzeitig wird eine vierte Wohngruppe für 10 Schüler erstellt, die übrigen 3 Wohngruppen bestehen schon). Sind bei einem Bauvorhaben sämtliche Bereiche zur Realisierung geplant, entsteht eine 100%- ige Übereinstimmung mit der Modelleinrichtung. Fehlende Bereiche werden bei der Berechnung der Pauschale ausgeschlossen.
3.6.3 Schritt 2
Das Zwischentotal der Pauschale wird folgendermassen berechnet:
Die m2-Zahlen der Modellanstalt werden mit dem Bereichspreis multipliziert. Das Total der Bereiche wird wiederum mit der Platzzahl multipliziert und führt zu einem Zwischentotal der Pauschale.