Vorlage
Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 52Fedlex · Vorlage
d > bᅇc
bᅇc >oder< dd
Die Belastungsrelationen stimmen mit der vom Bundesgericht und der Steuerrechtslehre entwickelten Formel nicht in jeder Hinsicht überein78. Aus diesem Grund wurden bei den Berechnungen der Eidg. Steuerverwaltung verschiedene Korrektive eingeführt. Für Zweiverdienerehepaare und Rentnerehepaare wird ein Abzug von 40% des Reineinkommens, max. 30'000 Franken eingeführt. Zusätzlich soll für alle Ehepaare - also auch für Einverdienerehepaare und für Rentnerehepaare
- ein Verheiratetenabzug von 5'000 Franken gewährt werden.
Wie die Berechnungen der Eidg. Steuerverwaltung aufzeigen79, bewirkt der neue Doppeltarif, dass Zweiverdienerehepaare und Zweiverdienerkonkubinatspaare bei einer sehr gleichmässigen Einkommensaufteilung zwischen den Partnern ungefähr gleich besteuert werden. Sind Kinder vorhanden, bezahlen Zweiverdienerehepaare je nach Einkommenskategorie deutlich weniger als die gleichsituierten Zweiverdienerkonkubinatspaare, wenn die Kinderabzüge dem im Konkubinat lebenden Partner mit dem geringeren Erwerbseinkommen zugerechnet werden (= Berechnungsannahme).
Besteht eine ungleichmässigere Einkommensaufteilung zwischen den Partnern, werden die Zweiverdienerehepaare ebenfalls in der Regel deutlich weniger belastet als die Zweiverdienerkonkubinatspaare. Bei sehr hohen Einkommen werden die Zweiverdienerehepaare allerdings etwas stärker belastet. Die im geltenden Recht bestehende Schlechterstellung der Zweiverdienerehepaare wird bei diesem Modell mit wenigen Ausnahmen beseitigt, jedoch zahlen Zweiverdienerkonkubinatspaare zum Teil mehr Steuern.
Zweiverdienerehepaare bezahlen stets deutliche weniger Steuern als Einverdienerehepaare. Dies ist auf den hohen Zweiverdienerabzug zurückzuführen, der u.a. die wirtschaftliche Mehrbelastung der Zweiverdienerehepaare und die auf Grund der höheren Haushaltproduktion bestehende höhere Leistungsfähigkeit der Einverdienerehepaare berücksichtigt80.
Einverdienerkonkubinatspaare werden immer wesentlich stärker belastet als Einverdienerehepaare. Die Einverdienerkonkubinate stellen jedoch eine kleine Kategorie von Steuerpflichtigen dar. Sie sind daher im komplexen Gefüge der Belastungsrelationen von geringer Bedeutung.
Einverdienerehepaare bezahlen zudem stets deutlich weniger Steuern als alleinstehende Personen, einerseits weil den Alleinstehenden kein Verheiratetenabzug gewährt wird, andererseits wegen des milderen Tarifs für Verheiratete.
Im Vergleich zum geltenden Recht (Basisjahr 2006; Stand vor Sofortmassnahmen) bezahlen beim neuen Doppeltarif vor allem Alleinstehende und Einverdienerkonkubinatspaare ab einem Einkommen von 80'000 Franken sowie Zweiverdienerkonkubinatspaare ab einem Einkommen von rund 150'000 Franken zum Teil wesentlich mehr Steuern. Dies ist primär auf den gegenüber dem geltenden Recht verschärften Tarif im mittleren Bereich zurückzuführen.
78 Vgl. dazu Ziffer 2.1.
79 Vgl. dazu den Anhang 4.
80 Vgl. dazu Fussnote 11.