Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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weniger gastgewerbliche Leistungen konsumiert werden. Die Wettbewerbsverhältnisse im gesamten Freizeitsektor werden nicht mehr durch die MWST verzerrt, da alles der MWST unterliegt und zwar zum Einheitssatz.

Durch leicht teurere Eintritte steigen die Ausgaben der Haushalte. Da dieser Posten aber einen sehr kleinen Anteil an den gesamten Ausgaben ausmacht, sind die Folgen vernachlässigbar. Insgesamt wird im Kulturbereich mit einer Erhöhung der MWST-Einnahmen von rund 30 Millionen Franken gerechnet. Pro Haushalt macht dies 9,50 Franken pro Jahr aus.

Der Kulturbereich ist gesamtwirtschaftlich auf den ersten Blick von geringer Bedeutung. Aus mehrwertsteuerlicher Sicht ist er aber insofern von Bedeutung, als dass ein grosser Teil der Leistungen an Endverbraucher erbracht wird.

d. Sport

Im Sportbereich treten aufgrund der heutigen mehrwertsteuerrechtlichen Regelung folgende Probleme auf: Die Berechnung der Vorsteuerabzugskürzung beim Bau von Sportanlagen, welche mit Subventionen der öffentlichen Hand finanziert werden, ist ausserordentlich komplex. Dasselbe gilt bei Nutzungsänderungen im Allgemeinen und bei der Berechnung der Vorsteuerabzugskürzung (insbesondere wenn die Vorsteuer bei einer Sportanlage, welche teilweise mit Subventionen finanziert wurde, augrund der Nutzungsweise gekürzt werden muss). Auch die Unterscheidung zwischen nicht steuerbaren Unterrichtsleistungen (z. B. Reitkurs) und steuerbaren Sportkursen (z. B. Aerobic-Kurs) oder die Abgrenzung zwischen steuerbefreiten Sportveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen, welche aber steuerbar sind (z. B. ist die Teilnahmegebühr für ein Schachturnier steuerbar, ebenso wie die Teilnahmegebühr für ein Oldtimer-Autorennen) bereiten in der Praxis grosse Mühe.

Die knapp 1’500 eingetragenen Betreiber von Sportanlagen, Sportvereine und Erbringer von sonstigen Sport-Dienstleistungen rechneten im Jahr 2003 rund 125 Millionen Franken Steuern auf dem Umsatz ab. Ein Teil der Leistungen wird jedoch an Steuerpflichtige erbracht, welche den Vorsteuerabzug vornehmen können. In der Bundeskasse bleiben deshalb nur noch rund 70 Millionen Franken Steuer. Hinzu kommt noch die auf den von der Steuer ausgenommenen Leistungen lastende taxe occulte. Diese wird auf rund 35 Millionen Franken geschätzt. Insgesamt stammen also rund 105 Millionen Franken oder 0,6 Prozent der MWST-Gesamteinnahmen des Bundes aus dem Sportbereich.

Mit der Unterstellung des Sportbereichs unter die Mehrwertsteuer ist zu erwarten, dass folgende Leistungen in den genannten Umfängen neu steuerbar werden: Mitgliederbeiträge (rund 400 Millionen Franken), Eintritte Sportveranstaltungen (rund 120 Millionen Franken), Eintritte Sportanlagen, Einschreibegebühren, Startgelder, Lizenzen (rund 150 Millionen Franken), Unterrichtsleistungen (rund 200 Millionen Franken), Einsätze für Sport-Toto, Tombola, Lotto und dergleichen (rund 60 Millionen Franken). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass für einen Teil dieser Leistungen bereits optiert werden kann und wird.

Die finanziellen Auswirkungen der Unterstellung bei einem Einheitssatz von 6,0 % lassen sich wie folgt skizzieren:165

165 Die ESTV stützt sich bei dieser Berechnung insbesondere auf die Einkommens- und Verbrauchserhebung des Bundesamtes für Statistik, die Mehrwertsteuer-Statistik und