Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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Durch die Aufhebung der unechten Befreiung für kulturelle Leistungen werden diverse Unternehmen neu steuerpflichtig:164

Teilbereich Neue Steuerpflichtige

Kinos: Ca. 20-30 kleine Kinos, die steuerpflichtig werden könnten. Grössere optieren bereits.

Theater und Konzert- Grössere sind bereits wegen Restauration und Sponsohallen: ring steuerpflichtig, kleinere Theater könnten aber steuerpflichtig werden; vielleicht 100 Institutionen könnten so neu steuerpflichtig werden.

Ca. 850 kleine Vereine, die aber nicht steuerpflichtig werden.

Kulturschaffende Ca. 1’200 Künstler könnten betroffen sein.

(inkl. Musik):

Museen: Ca. 300 Museen könnten betroffen sein.

Bibliotheken: Es gibt mehrere tausend kleine nicht registrierte Bibliotheken, welche aber in der Regel kein Entgelt auf der Ausleihe kassieren. Situationsbedingt können aber trotzdem einige steuerpflichtig werden. Eine Schätzung dieser Zahl ist aber nicht möglich.

Zoos und botanische Es ist durchaus möglich, dass kleinere Privatzoos steu-Gärten: erpflichtig werden. Eine Schätzung ist aber nicht möglich.

Zirkusse: 0 bis 25 kleine Zirkusse, die steuerpflichtig werden

Schausteller: könnten.

Keine Schätzung möglich.

Veranstalter: Keine Schätzung möglich, neue Steuerpflichtige sind aber zu erwarten.

Urheberrechte: Es ist mit einer neuen Steuerpflichtigen zu rechnen.

Ökonomische Auswirkungen

Insgesamt nimmt die MWST-Belastung im kulturellen Bereich spürbar zu und es werden - wie vorstehend dargelegt - zahlreiche Kulturschaffende und kulturell tätige Institutionen entweder neu oder zu einem höheren Satz steuerpflichtig. Diese Mehrbelastung muss irgendwie aufgefangen werden. Dies kann durch höhere Subventionen und/oder Spenden/Sponsoring oder durch erhöhte Preise für ihre Dienstleistungen geschehen. Es ist davon auszugehen, dass überwiegend eine Überwälzung auf die Ticketpreise erfolgen wird. Je nachdem, wie elastisch die Nachfrage auf diese Preiserhöhungen reagiert, ergeben sich Auswirkungen auf die Zuschauerzahlen, mit entsprechenden Konsequenzen für die finanzielle Lage der Kulturschaffenden und kulturellen Institutionen. Es könnte bei denjenigen Anbietern, die zusätzlich Restaurationsleistungen erbringen, zu Kompensationseffekten kommen, in der Form, dass

164 bei einer Umsatzlimite von 100'000 Franken.