Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 149Fedlex · Erläuternder Bericht

MWST-Einnahmen, die in der Bundeskasse verbleiben Einnahmen Einnahmen Differenz

bisher nach Reform

a. Bisher steuerbare Leistungen durch Steuerpflichtige 83.7 66.5 -17.2

b. Bisher ausgenommen, neu steuerbar a)1.2 1.8 0.6

c. Bisher ausgenommen, neu steuerbar b)26.6 47.7 21.1

d. Steuerbare Leistungen durch Neu-Steuerpflichtige c)4.0 9.2 5.2

e. Steuerbare Umsätze durch Nicht-Steuerpflichtige d)8.4 7.7 -0.7

Total 123.9 132.9 9.0

a)Durch bisherige Steuerpflichtige an nicht steuerpflichtige Unternehmen oder Vereine erbracht

b)Durch Steuerplichtige und Nicht-Steuerpflichtige an Privatpersonen erbracht

c)Mehreinnahmen bei Neu-Steuerpflichtigen auf bisher grundsätzlich steuerbaren

(v.a. gastgewerblichen) Leistungen

d)Mindereinnahmen taxe occulte auf bisher an sich steuerbaren Leistungen bei weiterhin

Nicht-Steuerpflichtigen

Die Mehreinnahmen im Bereich des Sports dürften sich also auf rund 10 Millionen Franken pro Jahr belaufen.166

Unternehmen, die solche neu steuerbaren Leistungen erbringen, sind z. B. Sportverbände, Sportclubs und –vereine, Organisatoren von Sportveranstaltungen, Betreiber von Sportanlagen oder Anbieter von Sportunterricht. Die Zahl der neu steuerpflichtigen Unternehmen im Bereich des Sports dürfte sich bei rund 3’500 bewegen.167

Ökonomische Auswirkungen

Insgesamt nimmt die MWST-Belastung des Sports etwas zu. Spürbar ist dies vor allem dort, wo die Leistung bisher unecht befreit (bzw. mit Option zum reduzierten Satz steuerbar) war und neu der Einheitssatz gilt. Eine geringere Belastung ergibt sich dort, wo eine bisher zum Normalsatz steuerbare Leistung neu zum niedrigeren Einheitssatz versteuert werden muss. Von Bedeutung sind die Auswirkungen bezüglich administrativem Aufwand. Insbesondere bei Einzelanlässen (Feste) oder bei relativ kleinen Clubs wird die Buchhaltung in der Regel von einem ehrenamtlichen Kassier geführt, der oftmals über keine (speziellen) MWST-Kenntnisse verfügt. In diesen Fällen nimmt der administrative Aufwand zu und es kann teilweise notwendig werden, die Buchhaltung ganz oder teilweise durch eine Treuhandbüro erstellen zu lassen. Andererseits fallen gerade kleine Vereine und Anlässe oft nicht unter die auf 100'000 Franken angehobene Mindestumsatzgrenze, welche überhaupt erst zur Begründung der Steuerpflicht führt. Vereinfacht wird demgegenüber die Handhabung der MWST für die Betreiber von Sportanlagen, denn sie müssen nicht mehr unterscheiden zwischen steuerbaren Eintritten und von der Steuer ausgenommener

folgende Studien: - Markus Lamprecht und Hanspeter Stamm, Die Situation der Sportvereine in der Schweiz, Kurzbericht 1997 - Lamprecht/Murer/Stamm, Probleme, Strategien und Perspektiven der Schweizer Sportvereine, Zürich 2005

166 Erhebungen von Swiss Olympic bei den Mitgliederverbänden sowie darauf basierende Hochrechnungen von PricewaterhouseCoopers beziffern die Mehreinnahmen im Bereich Sport auf rund 30 Mio. Franken pro Jahr. Die Abweichung zu den Zahlen der ESTV ergibt sich insbesondere aufgrund der unterschiedlich gewählten Methodik der Schätzungen und Berechnungen.

167 bei einer Umsatzlimite von 100'000 Franken.