Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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besteuert. Auch in diesem Bereich kann mit der Unterstellung von kulturellen Leistungen unter die Mehrwertsteuer eine erhebliche Vereinfachung erzielt werden.

Die im Bereich Kultur durch die Reform neu obligatorisch steuerbaren Leistungen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Insbesondere bei den Kinos wird jedoch schon heute teilweise für die Versteuerung dieser Umsätze optiert:

Teilbereich Umsätze in Mio. Fr.

Kinos:245

Theater und Konzerthallen:200

Kulturschaffende (inkl. Musik):500

Museen:90

Bibliotheken:10

Zoos und botanische Gärten:20

Zirkus und Schausteller:40

Veranstalter:350

Total 1'455

Nachfolgende Tabelle legt dar, wie hoch die Steuereinnahmen und die taxe occulte heute sind und auf welchen Betrag sich die Steuereinnahmen beim Modul „Einheitssatz“ belaufen:

Kulturbranche MWST-Einnahmen in Millionen Franken die in der

Bundeskasse verbleiben Einnahmen Einnahmen bei Differenz bisher Einheitssatz 6,0% Kinos: 13 218

Theater und Konzerthallen: 9 1910

Kulturschaffende (inkl. Musik): 8 80

Museen: 9 112

Bibliotheken: 4 73

Zoos und botanische Gärten: 3 63

Zirkus und Schausteller: 2 31

Veranstalter: 11 154

Urheberrechte: * 1 0 -1 Total 60 9030

* keine privaten Endabnehmer

Aus dem den Kunstbranchen nachgelagerten Handel mit Büchern, Kunstwerken und Ton- und Bildträgern resultieren im Status quo schätzungsweise weitere 90 bis 100 Millionen Franken MWST-Einnahmen. Im Einheitssatz-Modul vergrössern sich die MWST-Einnahmen aus diesen nachgelagerten Branchen um 10 bis 15 Millionen Franken.

Dies weil der Buchhandel neu mit 6 Prozent statt wie heute mit 2,4 Prozent besteuert wird. Damit werden per Saldo die Mindereinnahmen aus den anderen Handelssparten (wie CD- und DVD-Verkäufe, welche statt wie bisher mit 7,6 Prozent neu mit 6,0 Prozent besteuert werden) übertroffen.