Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 229Fedlex · Erläuternder Bericht
Ein wichtiger Baustein einer idealen Mehrwertsteuer ist die möglichst umfassende Erfassung des Konsums im Inland. Mit dieser Reformmöglichkeit entfernt man sich weiter von diesem Ziel, denn ein gewichtiger Teil des inländischen Konsums bliebe gänzlich steuerbefreit. Zusätzlich ergäbe sich bei unecht befreiten Leistungen von Banken und Versicherungen, die ins Ausland erbracht werden, eine erhöhte taxe occulte. Damit würde das Bestimmungslandprinzip stärker verletzt als im Status quo.
Die gewährte echte Befreiung für die Leistungen des Gesundheitswesens, des Bildungswesens, der Kultur und des Sports wird mit einem vergleichsweise hohen Normalsatz erkauft. Die taxe occulte sinkt in dieser Variante auf 4,9 Milliarden Franken, verglichen mit den 5,4 Milliarden Franken im Status quo. Die Wohnbauinvestitionen bestreiten davon 1,3 Milliarden Franken und die übrige taxe occulte 3,6 Milliarden Franken. Die Reduktion der taxe occulte gegenüber dem Status quo ist also weniger stark ausgeprägt als in den Modulen „Einheitssatz“ und „2 Sätze“. Dies rührt daher, dass auf der Input-Steuer auf Vorleistungen und Investitionen zu einem überwiegendenden Teil der Normalsatz lastet, der mit 8,3 Prozent höher liegt als der Einheitssatz von 6,0 Prozent im Modul “Einheitssatz” und der Normalsatz von 7,6 Prozent im Modul „2 Sätze“.
Da im Vergleich zum Status quo die taxe occulte nur geringfügig abnimmt, werden auch die langfristigen Wohlfahrtsgewinne, welche aus der verminderten steuerlichen Verzerrung der unternehmerischen Entscheidungen über den Einsatz der Produktionsfaktoren und -verfahren herrühren, vergleichsweise gering – und niedriger als in den Modulen „Einheitssatz“ und „2 Sätze“ – ausfallen. Unklar ist der Wohlfahrtseffekt, der von den Steuersätzen ausgeht. Bei den nullsatzbesteuerten, d. h. echt befreiten Gütern reagiert die Nachfrage teils preisunelastisch (z. B. grundversicherte Gesundheitsdienstleistungen) teils eher preiselastisch (bestimmte Dienstleistungen im Bereich Kultur und Sport). Von daher muss eine generelle Aussage, ob diese Variante im Sinne der inversen Elastizitätenregel und damit in Bezug auf die Effizienz besser abschneidet als beispielsweise das Modul “2 Sätze”, an dieser Stelle unterbleiben. Dies gilt auch in Bezug auf die längerfristigen Verteilungswirkungen. Kurzfristig ist die ältere Generation Gewinnerin dieser Reform, da deren Warenkorb von der Nullsatzbesteuerung am stärksten entlastet wird.
c) Bedeutung für die Konsumenten
Für die Gesamtheit der inländischen Konsumenten bleibt die Belastung mehr oder weniger unverändert. Zwar wird bei dieser Reformmöglichkeit infolge des höheren Normalsatzes etwas mehr MWST auf Unternehmen und Personen überwälzt, die im Ausland ansässig sind. Aber dies macht nur gerade 20 bis 30 Millionen Franken pro Jahr aus.
Die Belastung der Haushalte hängt im Einzelfall von der Zusammensetzung der Ausgaben ab und kann deshalb - insbesondere auch je nach Einkommensklasse - ziemlich unterschiedlich sein. Die Überwälzungsmechanismen der MWST werden in Ziffer 3.2.4 dargestellt. Dort wird auch ausgeführt, wie die Auswirkungen der MWST-Reform auf die Haushalte berechnet werden.
Aus nachfolgender Tabelle geht die Belastung der Haushalte hervor, wie sie mit Hilfe der Einkommens- und Verbrauchserhebung des Bundesamtes für Statistik für die Jahre 2000 bis 2002 berechnet werden kann. Nicht enthalten sind jedoch beispielsweise die gesamten Wohnbauinvestitionen, welche sich durch die Erhöhung des Normalsatzes von 7,6 Prozent auf 8,3 Prozent entsprechend verteuern. Die Tabelle zeichnet also zumindest für alle jene Haushalte, welche nach Einführung der Re-