Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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cher auf die heute von der Steuer ausgenommenen Lieferungen und Dienstleistungen anwendbar ist. Die drei Module stellen sich wie folgt dar:

Modul „Steuergesetz” Modul „Einheitssatz” Modul „2 Sätze”

- total revidiertes Gesetz - total revidiertes Gesetz - total revidiertes Gesetz

- neue Systematik - neue Systematik - neue Systematik

- Änderungen gegenüber - Änderungen gegenüber - Änderungen gegenüber heute in über 50 Punk- heute in über 50 Punk- heute in über 50 Punkten ten ten

- Einheitlicher Steuer- - zwei Steuersätze:

satz a) Normalsatz für alles,

- statt über 25 noch 5 was heute zum Ausnahmen von der Normalsatz steuerbar Steuer ist sowie einige heute ausgenommene beziehungsweise reduziert besteuerte Leistungen

b) reduzierter Satz für die übrigen bisher reduziert besteuerten Leistungen, für gastgewerbliche Leistungen (ohne Alkohol), Beherbergungsleistungen und die meisten heute ausgenommenen Leistungen

- statt über 25 noch 5 Ausnahmen von der Steuer

Als Alternative zum Modul „Einheitssatz“ wird zudem die Variante „Gesundheitswesen“ dargestellt, bei welcher der Einheitssatz 6,4 Prozent beträgt und nebst den im Modul „Einheitssatz“ vorgesehenen Ausnahmen auch noch die Leistungen des Gesundheitswesens unecht befreit bleiben. Die Auswirkungen dieser Variante werden in Ziffer 3.3 dargelegt.

1.4.2 Aufbau des Gesetzes

Geändert wurde auch der Aufbau und damit die Systematik des Gesetzes. Die beiden folgenden Diagramme zeigen, wie sich der Gesetzesentwurf (E-MWSTG) vom heutigen Mehrwertsteuergesetz im Aufbau unterscheidet: