Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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Tendenz zur Erhöhung der Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten ab, da künftig der Finanzbedarf der Staatshaushalte vermehrt über diese Steuer finanziert werden soll.

Obwohl die meisten OECD-Länder eine Mehrwertsteuer kennen, gibt es bezüglich der Art, wie sie in den einzelnen Ländern umgesetzt wurde, grosse Unterschiede. Dies trifft sogar auf die EU-Länder zu, welche Mitglied der OECD sind, obwohl diese Länder mit der 6. EG-Richtlinie70 eine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Mehrwertsteuer kennen. Die Unterschiede zeigen sich insbesondere in der Existenz verschiedener reduzierter Sätze sowie vieler Ausnahmen und Sonderregelungen, welche vielfach auf steuerfremde Interessen zurückzuführen sind. Auch die Höhe des Normalsatzes variiert in den einzelnen Ländern beträchtlich: Während er in Japan 5 Prozent beträgt, haben ihn Länder wie Dänemark, Ungarn und Schweden auf 25 Prozent festgesetzt. In den meisten Mitgliedstaaten (23 von

29) beträgt der Satz zwischen 15 Prozent und 25 Prozent, was einen durchschnittlichen Satz für alle Mitgliedstaaten von 17,7 Prozent ergibt.71

Die OECD-Mitgliedstaaten haben erkannt, dass eine einheitliche, klar strukturierte und abgestimmte Mehrwertsteuer unerlässlich ist für eine gut funktionierende Wirtschaft und den internationalen Handel. Die OECD entwickelt deshalb die so genannten „International VAT/GST Guidelines“, welche dereinst ähnlich einem Musterabkommen den interessierten Ländern Hilfe bieten sollen bei der Ausgestaltung ihrer Mehrwertsteuer.

Die OECD sieht denn auch folgende Faktoren als unerlässlich an für eine effiziente und kostengünstige Mehrwertsteuer sowohl für die Steuerpflichtigen wie auch für die Steuerbehörden:72

∑ Eine breite Bemessungsgrundlage für den Normalsatz;

∑ Möglichst wenig Steuerausnahmen und reduzierte Steuersätze;

∑ Eine Mindestumsatzgrenze, welche kleine Unternehmen von der Steuerpflicht entbindet und es den Steuerbehörden erlaubt, sich auf die bedeutenden steuerpflichtigen Personen zu konzentrieren.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Besteuerung des Konsums in ausgewählten OECD-Ländern im Jahr 2005. Nicht aufgeführt sind die EU-Länder (s. Anhang 2).

70 vgl. Ziff. 1.6.1.

71 Consumption Tax Trends, OECD 2006, S. 39.

72 Consumption Tax Trends, OECD 2006, S. 24.