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Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 63 Seiten
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e. die Lieferung von Implantaten, Prothesen und or- Wertpapieren (namentlich Depotgeschäft) ein- Wertpapieren (namentlich Depotgeschäft) ein-
thopädischen Apparaten, die mit dem Körper des schliesslich Treuhandanlagen, schliesslich Treuhandanlagen,
Patienten fest verbunden werden, im Rahmen einer g. die kollektive Geldanlage gemäss Kollektiv- g. die kollektive Geldanlage gemäss Kollektiv-Heilbehandlung durch staatlich anerkannte Medizi- anlagengesetz vom 23. Juni 2006 (KAG)6; anlagengesetz vom 23. Juni 2006 (KAG)6;
nalpersonen, 3. die Übertragung und Bestellung von dinglichen Rech- 3. die Übertragung und Bestellung von dinglichen Rech-
f. die Pflegeleistung zu Hause durch staatlich aner- ten an Grundstücken und Grundstücksteilen; ten an Grundstücken und Grundstücksteilen;
kannte Medizinalpersonen (Spitex), 4. die Leistungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft 4. die Leistungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft
g. der Verleih von Personal zur Erbringung von Leis- an die Stockwerkeigentümer, soweit die Leistungen in an die Stockwerkeigentümer, soweit die Leistungen in
tungen der Heilbehandlung oder Pflege von Patien- der Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums der Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums ten, zum Gebrauch, seinem Unterhalt, seiner Instandset- zum Gebrauch, seinem Unterhalt, seiner Instandset-
h. die Lieferung von menschlichen Organen und Blut zung und sonstigen Verwaltung sowie der Lieferung zung und sonstigen Verwaltung sowie der Lieferung
durch anerkannte Institutionen, von Wärme und ähnlichen Gegenständen bestehen; von Wärme und ähnlichen Gegenständen bestehen;
i. der Transport betreuungsbedürftiger Personen in da- 5. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken 5. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
für besonders eingerichteten Transportmitteln; und Grundstücksteilen; steuerbar sind jedoch: und Grundstücksteilen; steuerbar sind jedoch:
3. die Sozialfürsorgeleistung; a. die Beherbergungsleistung und die Saalvermietung a. die Beherbergungsleistung und die Saalvermietung
4. die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zum im Hotel- und Gastgewerbe, im Hotel- und Gastgewerbe,
vollendeten 25. Altersjahr sowie der Jugendaustausch; b. die Vermietung von Campingplätzen, b. die Vermietung von Campingplätzen,
5. die folgenden Umsätze im Bereich der Erziehung und c. die Vermietung von Parkplätzen mit Ausnahme der c. die Vermietung von Parkplätzen mit Ausnahme der Bildung mit Ausnahme der in diesem Zusammenhang im Gemeingebrauch stehenden und der zusammen im Gemeingebrauch stehenden und der zusammen erbrachten gastgewerblichen und Beherbergungsleis- mit einer unecht von der Steuer befreiten Immobi- mit einer unecht von der Steuer befreiten Immobitungen: lienvermietung überlassenen Parkplätze, lienvermietung überlassenen Parkplätze,
a. die Umsätze aus unmittelbar mit Schul-, Bildungs- d. die Vermietung und Verpachtung von fest einge- d. die Vermietung und Verpachtung von fest einge-
oder Forschungszwecken zusammenhängenden bauten Maschinen und Anlagen, nicht jedoch von bauten Maschinen und Anlagen, nicht jedoch von
Leistungen von: Sportanlagen, Sportanlagen,
aa. Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit e. die Vermietung von Schliessfächern, e. die Vermietung von Schliessfächern,
der Bildung und Forschung beauftragt sind, f. die Vermietung von Messestandflächen sowie von f. die Vermietung von Messestandflächen sowie von bb. Institutionen derselben Zielsetzung, die über ei- Messe- und Kongressräumen; Messe- und Kongressräumen;
ne eidgenössische oder kantonale Anerkennung 6. die Lieferung gebrauchter beweglicher Gegenstände, 6. die Lieferung gebrauchter beweglicher Gegenstände, oder Bewilligung verfügen oder unter eidgenös- die ausschliesslich der Erzielung unecht von der Steu- die ausschliesslich der Erzielung unecht von der Steusischer oder kantonaler Aufsicht stehen, er befreiter Umsätze dienten; er befreiter Umsätze dienten;
cc. Privatlehrern, die an den genannten Institutio- 7. die Umsätze mit den im eigenen Betrieb gewonnenen 7. die Umsätze mit den im eigenen Betrieb gewonnenen
nen tätig sind, Erzeugnissen der Landwirtschaft durch Landwirte, der Erzeugnissen der Landwirtschaft durch Landwirte, der
b. die Umsätze aus Vorträgen, Kursen und anderen Forstwirtschaft durch Forstwirte sowie der Gärtnerei Forstwirtschaft durch Forstwirte sowie der Gärtnerei
Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender durch Gärtner. Ebenso sind von der Steuer unecht be- durch Gärtner. Ebenso sind von der Steuer unecht be-Art folgender Leistungserbringer: freit der Verkauf von Vieh durch Viehhändler sowie freit der Verkauf von Vieh durch Viehhändler sowie
aa. Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit der Verkauf von Milch durch Milchsammelstellen an der Verkauf von Milch durch Milchsammelstellen an der Bildung und Forschung beauftragt sind, Milchverarbeiter; Milchverarbeiter;
bb. Institutionen derselben Zielsetzung, die über ei- 8. Hoheitliche Leistungen; der Bundesrat bestimmt, wel- 8. Hoheitliche Leistungen; der Bundesrat bestimmt, welne eidgenössische oder kantonale Anerkennung che Tätigkeiten nicht als hoheitlich und somit steuer- che Tätigkeiten nicht als hoheitlich und somit steuer-
oder Bewilligung verfügen oder unter eidgenös- bar gelten. bar gelten.
sischer oder kantonaler Aufsicht stehen,2 Ob eine Leistung unecht von der Steuer befreit ist, bestimmt2 Ob eine Leistung unecht von der Steuer befreit ist, bestimmt
c. die Umsätze aus im Bildungsbereich durchgeführ- sich ausschliesslich nach deren Gehalt und unabhängig von der sich ausschliesslich nach deren Gehalt und unabhängig von der
ten Prüfungen, Stellung des Leistungsempfängers in der Leistungskette. Stellung des Leistungsempfängers in der Leistungskette.
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer Seite 11 von 63