Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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mehr dar. Überdies ist die politische Akzeptanz der anderen Module mehr als fraglich und die Euro-Kompatibilität wird aufgegeben.
Der Schweizerische Anwaltsverband (132) und die Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (127) befürworten hingegen klar das Modul „Einheitssatz“ ohne Variante „Gesundheitswesen“, da es am meisten Vereinfachungen und Vorteile bringt. Auch die Treuhand-Kammer (172) unterstützt einen Einheitssatz und die Abschaffung der Ausnahmen. Allerdings kommt aus ihrer Sicht dem Modul „Steuergesetz“ die massgebliche Bedeutung zu, weshalb sie beantragt, dieses Modul im politischen Prozess prioritär zu behandeln und vom Rest der Vorlage abzukoppeln, damit dessen raschestmögliche Realisierung nicht verzögert wird.
3.1.2.10 Konsumenten-Organisationen
Die Associazione Consumatrici della Svizzera Italiana (71), die Fédération romande des consommateurs (85), das Konsumentenforum (96) und die Stiftung für Konsumentenschutz (162) können mit Vorbehalten dem Modul „Steuergesetz“ zustimmen. Die Einführung des Einheitssatzes, die Abschaffung der Ausnahmen und auch die Erhöhung des reduzierten Satzes werden grundsätzlich abgelehnt. Zu fundamentalen Reformen, wie dies die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“ vorschlagen, kann nur Hand geboten werden, wenn mittels eines effektiven Korrektivs sichergestellt wird, dass nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Konsumenten profitieren. Konkret müssen Massnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbs eingeleitet und bei administrierten Preisen Preissenkungen verfügt werden (z.B. Medikamenten). Es ist davon auszugehen, dass durch die Aufhebung respektive Erhöhung des reduzierten Satzes die Konsumentenpreise steigen werden und insgesamt eine Mehrbelastung der Konsumenten resultieren wird. Diesbezüglich wird bemängelt, dass die Vorlage die konkreten kurz- und mittelfristigen Auswirkungen auf die Konsumentenpreise nicht wiedergibt. Vor allem die Annahmen, dass die Steuersenkungen an die Konsumenten weitergegeben werden, seien realitätsfremd und aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht seriös. In der Botschaft soll deshalb eine eingehende ökonomische Analyse über die Preiswirkung vorgelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Steuererhöhungen vollumfänglich resp. die Reduktion des Normalsatzes kaum an die Konsumenten weitergegeben werden.
3.1.2.11 Arbeitnehmer-Organisationen
KV Schweiz (61), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (66), Travail Suisse (67), die Unia (173), der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (386), Angestellte Schweiz (452) und die Gewerkschaft Kommunikation (542) können dem Modul „Steuergesetz“ mit Vorbehalten zustimmen, auch wenn zahlreiche Vorschläge deutlich abgelehnt werden. Die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“ werden klar abgelehnt, in erster Linie wegen der Aufhebung der Steuerausnahmen für den Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich sowie wegen der durch die höhere Besteuerung steigenden finanziellen Belastung tieferer und mittlerer Einkommen, welche auch mit dem vorgeschlagenen Korrektiv nicht ausreichend gemindert werden kann. Zudem führen diese Module zu einer Disharmonisierung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht.