Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/16: Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr · 16 Seiten
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Die Kantone Thurgau und Waadt befürworten die Vorlage, halten aber fest, dass die daraus resultierenden Mindereinnahmen bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr nicht zu einer Kürzung der den Kantonen zufliessenden Mittel führen dürfe und verlangen diesbezüglich ein Bestätigung. Die Kantone Solothurn und Neuenburg nehmen demgegenüber Mindereinnahmen in der Strassenverkehrsrechnung ausdrücklich in Kauf, weil sie verhältnismässig wenig ausmachen würden.
Nach Ansicht mehrerer Verbände28 braucht es keine Revision der Bundesverfassung, um die vorgeschlagenen Massnahmen zu realisieren. Die vorgeschlagene Zuweisung von 44 Mio. Franken in die Spezialfinanzierung Luftverkehr reduziere das Gesamtvolumen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr und müsste innerhalb dieser Spezialfinanzierung kompensiert werden. Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr sei eine wichtige Säule des Infrastrukturfonds und jede Reduktion der Einlagen bedeute eine Schwächung der Finanzierungsaufgaben, welche diesem Fonds zugedacht seien. Zwei Verbände29 sind zudem der Ansicht, dass der Luftverkehr entsprechend seinen externen Kosten stärker fiskalisch belastet werden sollte. Für kürzere und mittlere Distanzen werde die Bahn als wesentlich sinnvollerer Verkehrsträger erachtet. Das Schwergewicht sollte bei einer Verbesserung des Kostenverhältnisses Bahn / Luftverkehr und bei einer Verbesserung der Anbindung an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz liegen. Schliesslich sei eine Anhebung der Abgaben auf Kerosin zu prüfen.
3.3 Ergänzende Bemerkungen
Die Kantone Basel Stadt und Basel Land würden es begrüssen, wenn der Bund Anstrengungen im Hinblick auf die Einführung einer allgemeinen internationalen Kerosinsteuer fortsetzen und verstärken würde. Die SP formuliert das gleiche Begehren als Forderung. Bei der Finanzierung von Massnahmen für Flughäfen, so führen die Kantone Basel Stadt und Basel Land weiter aus, müsse der Bund die neuen Möglichkeiten auch beim Flughafen Basel-Mülhausen zur Anwendung bringen. Dabei sei der Binationalität des Flughafens Rechnung zu tragen und gegebenenfalls seien spezielle Mechanismen vorzusehen.
Der Kanton Jura verlangt die Aufhebung der heutigen Steuerbefreiung auf den Treibstoffen für den Linienverkehr. Nur unter dieser Bedingung könne einer teilweisen Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Minderung der negativen Auswirkungen des Luftverkehrs zugestimmt werden. Die SP kritisiert die erwähnte Steuerbefreiung ebenfalls. Nach Ansicht der CSP sollte die neue Verfassungsbestimmung zum Anlass genommen werden, diese Privilegierung aufzuheben. Die Zunahme des Flugverkehrs hänge zum grossen Teil mit den billigen Flugpreisen zusammen und mit der Besteuerung des Flugbenzins im Linienverkehr könnten hier eine Korrektur herbeigeführt und Mehreinnahmen generiert werden, welche wiederum für die Entwicklung neuer Technologien verwendet werden könnten.
Der Kanton Appenzell Innerroden hält fest, die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung der schweizerischen Luftfahrt sei unbestritten, es dürfe aber auch nicht verschwiegen werden, dass der Luftverkehr erhebliche direkte und vor allem indirekte Kosten verursache. Diese könnten nicht dem Luftverkehr alleine angelastet werden, sondern müssten mit allgemeinen Mitteln von Bund und Kantonen getragen werden (Verkehrsinfrastruktur, Raumplanung, Minderwerte).
Die Handelskammer beider Basel beantragt unter Hinweis auf die Rheinschifffahrt, dass auch die Realisierbarkeit einer Spezialfinanzierung Schifffahrt geprüft werden müsse.
Die SP befürwortet die Vorlage, hält aber mit Nachdruck fest, dass der Flugverkehr eine massive ökologische sowie gesundheitliche Belastung darstelle und insbesondere einen
28 LITRA, SGemV, SAB
29 LITRA, SAB