Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/16: Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr · 16 Seiten

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Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer37 verlangen, dass bei der Verteilung der Erträge das Prinzip „Mittelherkunft – Mittelerstattung“ Berücksichtigung finden sollte. Die Beiträge sollen daher auch den Regionalflugplätzen und Flugfeldern zugute kommen, wo am meisten Mineralölsteuererträge anfallen.

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer38 schlagen vor, die der Luftfahrt zugeteilten Mineralölsteuererträge in einen Fonds fliessen zu lassen, welcher von einem Fachgremium aus der Luftfahrt verwaltet wird.

Die SHA beantragt, dass aus dem genannten Fonds die anstehende Anpassung der Spitallandeplätze an neue Anforderungen sowie künftige Securitykosten auf Heliports und Aussenlandeplätzen zu finanzieren seien. Die bisher unentgeltlich geleisteten Einsätze bei der jährlichen Entfernung der nicht mehr benötigten Kabel solle in Zukunft ebenfalls aus dem Fonds bezahlt werden. Die zahlreichen Services, welche bei Helikopterflügen in Anspruch genommen werden müssten (Flugsicherungsgebühren, Gebühren Obstacle Database, METEO,

Kosif und BAZL), seien zumindest teilweise aus den Erträgen aus den Flugtreibstoffen zu finanzieren.

Eine Anzahl Vernehmlassungsteilnehmer39 verlangt, dass aus den Mineralölsteuererträgen keine hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder der Kantone finanziert werden dürfen. Dies würde lediglich zu einer Umverteilung von Geldern führen, ohne einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrt zu erbringen. Ausgeschlossen sei daher auch die Begleichung der Beiträge des Bundes an internationale Organisationen (z.B. ICAO oder Eurocontrol) aus den Mitteln der Spezialfinanzierung Luftverkehr.

Gemäss Stellungnahme des AeCS sollen die Erträge für die Abgeltung von Leistungen derjenigen Verkehrsträger verwendet werden, welche für die Sicherheit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, namentlich in der allgemeinen Luftfahrt sorgen. Aufgezählt werden: Massnahmen zugunsten der Flugsicherung, Finanzierung von Anfluggebühren der General Aviation (VFR-Inlandverkehr), Massnahmen zugunsten der Flugsicherheit bei der Infrastruktur,

Erhöhung der Sicherheit / Unfallverhütung, Aus- und Weiterbildung im Bereich Safety (Unterstützung Grundausbildung in sicherheitsrelevanten Bereichen), Finanzierung von gesetzlichen Aufgaben (ökologische Ersatzflächen).

Der Kanton Waadt und zwei Verbände40 beantragen, dass die Gelder auch für den Bau und den Unterhalt von Flughäfen zu verwenden seien. Im Gesetz sei dann detailliert aufzulisten, welche Infrastrukturanlagen davon profitierten könnten. Darunter würden beispielsweise die Pisten fallen, hingegen nicht die Anbindung der Flughäfen an die Strasse oder den öffentlichen Verkehr.

Für zwei Verbände41 gehören zu den Umweltschutzmassnahmen auch Beträge an die bessere Anbindung der Flughäfen an den öffentlichen Verkehr. Diese sei heute lediglich in Zürich und Genf vorbildlich.

Zwei Verbände42 weisen in identischen Stellungnahmen darauf hin, dass es keine Verfassungsbestimmung gebe, die den Bund beauftrage, sich bei der Umsetzung des Verursacherprinzips an die so genannten Kostenwahrheit im Verkehr zu halten. Auch beim Luftverkehr würden bei konsequenter Anwendung des Kostenwahrheitsprinzips zusätzliche Kosten entstehen. So seien die Flugtreibstoffe für internationale Flüge vom Reduktionsziel für Koh-

37 Aerosuisse, SFV, SIAA, Bern/Alpar

38 Aerosuisse, SIAA, AeCS, SFV, AOPA, SHA, TCS

39 Aerosuisse, AeCS, SFV, AOPA, Centre Patronal

40 Centre Patronal, SGV

41 SEV, GATA

42 strasseschweiz, AGVS