Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/16: Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr · 16 Seiten
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massgeblichen Anteil an Klima erwärmenden CO2-Emissionen trage. Der Flugverkehr sei deshalb soweit als möglich zu begrenzen und er dürfe nicht auf Kosten der Schiene gefördert oder bevorzugt werden. Für Strecken innerhalb Europa sei der Förderung der Schiene der Vorzug zu geben. Skyguide sei mit den für die Umsetzung des Prinzips „safety first“ notwendigen personellen Ressourcen auszustatten und es seien Massnahmen zu unternehmen, dass die Flugsicherung – auch in Bezug auf die Kooperation mit Deutschland – organisatorisch und strukturell optimal arbeiten könne. Der im Zusammenhang mit den Flugsicherungsgebühren erwähnte Abbau der heute herrschenden Quersubventionierung in diesem Bereich dürfe keinesfalls dazu führen, dass grosse Landeflughäfen ihre Gebühren senken. Die in der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler 02.418 „Fluglärm. Verfahrensgarantien“ aufgestellten Forderungen müssten auch in der vorliegenden Vorlage einbezogen werden. Die PLS hält bezüglich dieser Initiative fest, der Bund sollte darauf achten, dass die Ausgaben für Lärmschutzmassnahmen um Flughäfen nicht noch höher steigen.
Die CSP unterstützt sämtliche Massnahmen, welche eine Verbesserung der durch den Luftverkehr verursachten Umweltbelastungen ermöglichen. Die vorgeschlagene offene Formulierung dürfe aber nicht dazu führen, dass von privaten Betreibern verursachte Umweltbelastungen durch den Staat behoben würden.
Aerosuisse unterstreicht die heutige Ungleichbehandlung der Verkehrsträger Bahn und Luftfahrt, welche nicht nur bei der Subventionierung der Betriebs- und Infrastrukturkosten, sondern auch bei der Lärmsanierung Tatsache sei. Gemäss Artikel 57 BV hätten Bund und Kantone für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung zu sorgen. Die hoheitlichen Security-Kosten müssten daher grundsätzlich aus dem allgemeinen Bundesbudget finanziert werden, wie dies bei Bahn- und Busverkehr zu 49% ebenfalls der Fall sei.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer30 betonen, dass die Mineralölsteuererträge bei weitem nicht ausreichen, um die hohen und weiterhin steigenden Kosten im Safety-, Security- und Umweltschutzbereich zu kompensieren. Es sei aber immerhin ein Beitrag dazu, der sich sachlich aufdränge. Unabhängig von der aktuellen Vernehmlassung müssten daher neue Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert werden. Unerlässlich sei hierbei eine mindest annähernde Gleichbehandlung der Verkehrsträger Luft, Schiene und Strasse. Die Schweizer Flughäfen würden einen erheblichen Teil der Aufwendungen zum Schutz vor widerrechtlichen Handlungen selbst tragen, obwohl der Schutz der Bevölkerung an sich Sache der öffentlichen Hand sei und dies in vielen europäischen Ländern auch so gehandhabt werde. Es sei davon auszugehen, dass diese Sicherheitskosten weiterhin steigen würden und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Flughäfen im europäischen Vergleich zunehmend beeinträchtigt werde.
Der SVFB beantragt in zwei Punkten eine Präzisierung der Ausführungen im erläuternden Bericht. Es treffe nicht zu, dass durch die Zunahme des Luftverkehrs und damit des Lärms immer grössere Bevölkerungsteile betroffen seien. Die enormen Fortschritte im Triebwerk- und Flugzeugbau hätten auch zu einer Abnahme der Fluglärmbelastung in der Umgebung von Flughäfen geführt. Verändert hätten sich hingegen die Beurteilungskriterien für den Fluglärm und die Bevölkerungsdichte in Flughafennähe. Dies führe zu einer Zunahme der Anzahl mit Lärm belasteter Personen. In diesem Sinne argumentiert auch der AeCS. Der SVFB hält weiter fest, die Formulierung Gleichbehandlung mit Strasse und Schiene lasse die Vermutung aufkommen, dass mit der vorgeschlagenen Änderung der Luftverkehr nun dem Strassen- und Schienenverkehr gleichgestellt werde. Dies sei aber höchsten ansatzweise der Fall. Die massive Unterstützung dieser beiden anderen Verkehrsträger durch die öffentliche Hand stelle nach wie vor ein deutliches Ungleichgewicht dar. Der Luftverkehr erbringe seine Leistungen weitestgehend ohne staatliche Unterstützung.
Der SFV weist darauf hin, dass der nach Sichtflugregeln (ohne Flugsicherung) durchgeführte Flugverkehr nicht für das Defizit in der Flugsicherungsrechnung verantwortlich gemacht wer-
30 SIAA, Unique, Bern/Alpar, economiesuisse