Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/16: Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr · 16 Seiten
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die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates ihren Willen bekundet, dass das Lärmschutzproblem schnell gelöst werde.
Nach Ansicht des Kantons Tessin sollen Flugplätze mit Geschäftsluftverkehr ebenfalls profitieren können. Er stellt weiter den Antrag, die Kosten für Security sowie die wiederkehrenden Ausgaben für den Luftverkehr seien weiterhin aus der allgemeinen Bundeskasse zu begleichen. Die durch die Luftfahrt generierten Mineralölsteuererträge seien vollumfänglich zu Gunsten der Luftfahrt zu verwenden. In die gleiche Richtung argumentieren auch drei Verbände36, welche verlangen, dass mit der Spezialfinanzierung nur neue Aufgaben finanziert werden sollen, für welche bisher keine Bundesgelder verwendet worden sind. Ansonsten würde lediglich Geld von der Spezialfinanzierung Strassenverkehr in die allgemeine Bundeskasse transferiert, ohne dass die Luftfahrt davon profitiere. Die bisherigen Beiträge des Bundes für Eurocontrol, fliegerisches Sicherheitspersonal und an internationale Zivilluftfahrtorganisationen sollten daher nicht zu Lasten der zweckgebundenen Mittel gehen.
Der Kanton Zürich beantragt, dass die Beiträge auch für materielle Enteignungen und die Massnahmen zur Luftreinhaltung verwenden werden.
Der Kanton Waadt verlangt, dass der Flughafen Lausanne in gleichem Masse von den Geldern profitieren soll wie der Flughafen Zürich.
Die SP unterstreicht, dass der Standard der technischen Sicherheit so hoch als möglich sein müsse und keinesfalls irgendwelchen Sparüberlegungen untergeordnet werden dürfe. Würden im Rahmen von Unfallverhütungsprogrammen Defizite festgestellt, seien gezielte Einzelmassnahmen anzuordnen und die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen.
Die CSP fordert, dass für die Erforschung und Entwicklung von neuen Umwelttechnologien im Bereich der Luftfahrt mindestens der gleiche Anteil an Geldern verwendet wird wie für die Bekämpfung der Umweltbelastungen.
Aerosuisse beziffert den jährlichen Bedarf an Beiträgen im Safety-Bereich (Flugsicherung, General Aviation, Hubschrauber-Arbeitsluftfahrt, Unfallverhütung) auf 51 Mio. Franken und im Security-Bereich auf 30 Mio. Franken. Vor der abschliessenden Regelung der Frage der Finanzierung der Lärmsanierungskosten und der damit verbundenen Entschädigungen sei das Ergebnis der Beratung der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler „Lärmschutz Landesflughäfen. Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen (00.414)“ abzuwarten.
Skyguide beantragt, dass die Mineralölsteuererträge ausschliesslich für Safetymassnahmen verwendet werden. Dies erlaube, die heutigen Kostenfehlbeträge bei der Flugsicherung auf Regionalflugplätzen (22 Mio. Franken) und bei den Fluginformationsdiensten (15 Mio. Franken) zu decken.
Die in der SIAA organisierten Landesflughäfen und wichtigen Regionalflughäfen erheben Anspruch auf einen angemessenen Anteil aus den Mineralölsteuererträgen und beziffern diesen auf jährlich 30 Mio. Franken.
Unique meldet Anspruch auf jährlich 23,7 Mio. Franken für die Begleichung von Securitykosten an und weist gleichzeitig darauf hin, dass die Aufwendungen für Entschädigungsforderungen aus möglicher Enteignung die Mittel aus der Mineralölsteuer bei weitem übertreffen würden und daher anderweitig geregelt werden müssten.
EAP beziffert den ihm zustehenden angemessenen Anteil für Security-Kosten auf 3,7 Mio. Franken.
36 TCS, economiesuisse, SGV