Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/16: Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr · 16 Seiten
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3.2 Finanzpolitische Erwägungen
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren ist aus finanzpolitischen Gründen gegen die Vorlage. Sie führen aus, dass Spezialfinanzierungen zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen staatlichen Aufgabengebiete führen und eine Einschränkung der Budgetflexibilität des Staatshaushaltes zur Folge haben würden. Die Kantone würden seit längerer Zeit die Strategie verfolgen, Spezialfinanzierungen zu reduzieren. Wegen der Geringfügigkeit der jährlichen Auslagen bestehe zudem keine Notwendigkeit, eine Spezialfinanzierung einzurichten. Eine Bejahung der Spezialfinanzierung Luftverkehr könnte eine präjudizielle Wirkung haben. Viele Wirtschaftszweige würden zugunsten des Bundeshaushaltes besondere Einnahmen erbringen und könnten daher ebenfalls eine Spezialfinanzierung verlangen. Der Luftverkehr sei heute nur marginal mit Fiskalabgaben belastet und demzufolge privilegiert. Die externen Kosten des Luftverkehrs seien hoch (Lärmemissionen, Luftverschmutzung und Wertverlust von Liegenschaften in Flugschneisen) und all diese Kosten müssten in einer Spezialfinanzierung berücksichtigt werden. Eine Verfassungsänderung mit Volksabstimmung sei angesichts der geringfügigen Verschiebungen durch die Vorlage unverhältnismässig. Die Vorlage sei schliesslich nicht haushaltneutral. Den Kantonen würden finanzielle Mittel entzogen, da sie an den Erträgen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr beteiligt seien. In der Vorlage bleibe dieser Aspekt unberücksichtigt.
Die ablehnenden Kantone machen in ihren Stellungnahmen zusammengefasst die gleichen Einwände geltend wie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren. Ein Kanton und zwei Verbände27 weisen ergänzend auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hin, welcher ab 1. Januar 2008 unter anderem eine Kürzung der Gelder für Bau und Unterhalt der Hauptstrassen zur Folge haben werde. Dazu kämen nun noch weitere Kürzungen durch die Umverteilung von Geldern aus der der Spezialfinanzierung Strassenverkehr in die Spezialfinanzierung Luftverkehr. Der gleiche Kanton führt aus, dass gemäss Finanzplan des Bundes in den Jahren 2008-2010 mit Aufwendungen von 100 Mio. Franken für die Luftfahrt zu rechnen sei. Die vorgeschlagene Spezialfinanzierung reiche somit bei weitem nicht aus, diese Kosten zu decken.
Zum Thema Kostenwahrheit weist der Kanton Freiburg darauf hin, dass der gewerbsmässige Luftverkehr einerseits bereits von der Mineralölsteuer befreit sei, andererseits aber schwergewichtig von den umverteilten Einnahmen aus der Mineralölsteuer profitieren soll. Das Prinzip der Kostenwahrheit müsste auch innerhalb der Luftfahrt angewendet werden. Eine Begünstigung der Regionalflughäfen und Flugfelder wäre aus diesem Grund angebrachter. Der gleiche Kanton erwähnt weiter, auch die Schifffahrt auf den Seen und Flüssen hätte Anspruch auf die durch sie generierten Mineralölsteuererträge. Dies zeige, dass die strikte Umsetzung des Prinzips der Kostenwahrheit zu weit gehe und sich auch bei der Luftfahrt nicht rechtfertige.
Der Kanton Aargau hält in seiner Stellungnahme fest, dass auch das Finanzleitbild des Bundes Spezialfinanzierungen ablehne. Unklar sei zudem der künftige Finanzbedarf für Aufwendungen der Schweizer Luftfahrt. Betrage dieser mehr 44 Mio. Franken würde die Spezialfinanzierung nicht ausreichen und es wären zusätzliche Einlagen aus allgemeinen Bundesmitteln nötig. Die Handelskammer beider Basel ergänzt diesbezüglich, dass dabei nicht auf die Strassengelder gegriffen werden dürfe, da ansonsten die Transparenz verloren gehe.
Der Kanton Bern würde es begrüssen, wenn die Verkehrsfinanzierung als Gesamtes analysiert und aktuelle Erkenntnisse angepasst würden. Ziel wäre eine einheitliche Regelung anstelle von Speziallösungen für einzelne Verkehrsträger.
27 LU, TCS, SAB