Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/16: Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr · 16 Seiten
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a) Beiträge an ungedeckte externe Folgekosten des Luftverkehrs und an Vorsorgemassnahmen zur Vermeidung negativer Folgen des Luftverkehrs, welche nicht verursachergerecht finanziert werden können.
b) streichen
c) unverändert
Dem Hauseigentümerverband ist die vorgeschlagene Formulierung von lit. a zu allgemein, da sie dem Hauptproblem des zunehmenden Lärms, unter welchem tausende von Menschen zu leiden haben, zu wenig Rechnung trägt. Er schlägt auf diesem Grund folgenden Text vor:
a) Hauptsächlich für Beiträge aus Umweltschutzmassnahmen, insbesondere Lärmschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht.
Damit werde sichergestellt, dass die knappen zur Verfügung stehenden Beiträge nicht mehrheitlich für die Sicherheitsmassnahmen gemäss lit. b und c verwendet würden.
Zwei Verbände44 möchten den Verwendungszweck der Steuererträge auf Beiträge an Umweltschutzmassnahmen beschränken, da die übrigen Vorschläge aus dem Rahmen von Artikel 86 BV fallen würden. Der Treibstoffverbrauch in der Luftfahrt habe direkten Einfluss auf die Umwelt. Dieser Zusammenhang fehle hingegen bei der Security und der Safety.
44 VÖV, Travail.Suisse