Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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Investitionsrechnung

Die Ausgaben für die NEAT werden aus dem FinöV-Fonds getätigt. Dieser Fonds wird durch zweckgebundene Einnahmen gespeist, weshalb sich die Entnahmen mit einer Ausnahme haushaltsneutral auf die Investitionsrechnung des Bundes auswirken.

Gemäss Artikel 196 Ziffer 3 BV sind 25 % der Gesamtaufwendungen für die Basislinien der NEAT mit Mineralölsteuermittel zu decken. Die Investitionsrechnung des Bundes wird dadurch belastet. Je höher die Entnahmen für die NEAT-Basislinien, desto höher sind die Mineralölsteuermittel und damit die Belastung der Investitionsrechnung des Bundes.

Bei einer Endkostenprognose von 18,1 bis 18,8 Milliarden für die NEAT wird die Investitionsrechnung des Bundes real bis zu 570 Millionen Franken zusätzlich belastet. Die Mehrbelastung wird im Zeitraum von 2010 bis 2020 anfallen.

Da ZEB gewisse Infrastrukturausbauten auf den Zulaufstrecken der beiden Basislinien der NEAT beinhaltet (siehe Projekte nach Art. 4 Abs. 1 Bst. a ZEB-Gesetz), die ebenfalls mit Mineralölsteuermitteln finanziert werden, kommt eine weitere Mehrbelastung der Investitionsrechnung des Bundes von real ca. 210 Millionen hinzu. Diese wird im Zeitraum zwischen 2017 und 2030 erwartet.

Verschuldung

Wie unter Ziffer 1.4.2 ausgeführt, muss bei Kosten der NEAT von 18,8 Milliarden von der im Fondsreglement vorgesehenen ersten Steuerungsmöglichkeit – der Verlängerung der Indexierung der Bevorschussungslimite von 2010 auf 2012 – Gebrauch gemacht werden. Dies ermöglicht eine um rund 300 Millionen höhere Fondsbevorschussung. Dies wiederum kann sich in einer höheren Schuld des Bundes niederschlagen (10,3 anstelle von 10 Milliarden).

Die beantragte Anpassung des Fondsreglements führt auch dazu, dass die Bevorschussung des Fonds bzw. die Verschuldung des Bundes länger bestehen bleibt. Gemäss aktueller Fondssimulation würde im Zeitraum 2017 bis 2019 rund eine Milliarde Verschuldung weniger abgebaut. Tritt unter neuem Recht gar der ungünstigte Fall ein (die Rückzahlung der Bevorschussung kann aufgrund der Bauentwicklung des Gotthard-Basistunnels erst im Jahr 2021 einsetzen), beläuft sich die Differenz zum geltenden Recht auf rund zwei Milliarden. Das heisst, dass sich die Laufzeit des Fonds um 1-2 Jahre verlängert.

Eine höhere und längere Bevorschussung führt auch zu höheren Bevorschussungszinsen. Diese summieren sich über die gesamte Fondslaufzeit auf mehrere hundert Millionen.

3.1.2 Nach Inbetriebnahme

Nach Inbetriebnahme entstehen gemäss Kapitel 1.2.4.3 zusätzliche ungedeckte Infrastrukturaufwendungen für die Infrastrukturbetreiber in Höhe von rund 90 Millionen Franken pro Jahr, welche der Bund gestützt auf die geltende Gesetzgebung zu übernehmen hat. Diese setzen sich zusammen aus rund 80 Millionen Franken für den erhöhten Abschreibungsaufwand und weiteren rund 10 Millionen Franken für den effektiven Mehraufwand für Betrieb und Unterhalt der Strecken. Der höhere Abgeltungsbedarf schlägt sich einerseits in den Krediten LV SBB Betrieb Infrastruktur und Andere KTU Betrieb Infrastruktur und andererseits infolge der vom Bund abgegoltenen Abschreibungen auch in den Krediten LV SBB Infrastrukturinvestitionen und anderen KTU-Infrastrukturinvestitionen nieder.