Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten
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1. Allgemeiner Teil
1.1 Ausgangslage nach geltendem Recht
1.1.1 Sicherheitspolitischer Auftrag
Die Instrumente zur Gewährleistung der inneren Sicherheit sind Staatsschutz und Polizei. Sie sind insoweit Gegenstand der Sicherheitspolitik, als sie der Bekämpfung von Gewalt dienen, die erhebliche Teile von Land und Bevölkerung beeinträchtigen kann. Bekämpfung von Gewalt nichtstrategischen Ausmasses ist Teil kantonaler Sicherheitspolitik. Bereits eingetretene Störungen werden primär durch die Kantone beseitigt.
Die sicherheitspolitischen Aufträge des Staatsschutzes und der Polizei sind die Folgenden:
• Der Staatsschutz trifft vorbeugende Massnahmen, um frühzeitig Gefährdungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus und verbotenen Nachrichtendienst sowie verbotenen Handel mit Waffen, radioaktiven Materialien und illegalen Technologietransfer zu erkennen. Der Staatsschutz unterstützt zudem die
zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden mit Erkenntnissen über die organisierte Kriminalität.
• Die hauptsächlich kantonaler Hoheit unterstehende Polizei sorgt für die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie die Bekämpfung der Kriminalität. Der Bund interveniert namentlich zur Bewältigung von Ereignissen, welche die Mittel und Möglichkeiten der Kantone übersteigen. Erfordert es die Lage, so übernimmt er die Führung.
1.1.2 Inland- und Auslandnachrichtendienst des Bundes
Die innere und äussere Sicherheit lassen sich kaum mehr strikte trennen; Sicherheit ist unteilbar. Gefahren und Risiken nehmen je länger, je mehr grenzüberschreitenden Charakter an, und Instabilität und Konflikte selbst in weit entfernten Gebieten können sich direkt und unmittelbar auf die innere Sicherheit der Schweiz auswirken.
Wie fast alle demokratischen Länder der Welt unterhält die Schweiz einen Inland- und einen Auslandnachrichtendienst. Der Strategische Nachrichtendienst (SND) im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport ist der
Auslandnachrichtendienst der Schweiz.
Der Inlandnachrichtendienst der Schweiz ist der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im Bundesamt für Polizei, fedpol. Er ist beauftragt, die politischen
Staatsleitungsorgane des Bundes und auch die Kantone frühzeitig mit Informationen über Gefährdungen im Bereich der inneren Sicherheit zu versorgen, damit rechtzeitig Abwehrmassnahmen getroffen werden können. Die Aufgaben des
Inlandnachrichtendienstes werden im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) und dem darauf beruhenden
Verordnungsrecht geregelt.
Geht es bei den Gefährdungen um internationale Phänomene, die nicht nach dem territorialen Abgrenzungskriterium Inland – Ausland getrennt bearbeitet werden können, arbeiten die Nachrichtendienste eng zusammen, heute im Rahmen eines sog. Plattformmodelles in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Proliferation.