Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten

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mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen können. Sie handeln beispielsweise zur Verhinderung von

Terroranschlägen durch zeitgerechtes Erkennen entsprechender Netzwerke und Verhinderung einschlägiger Aktivitäten. Da die Warnungen der Nachrichtendienste möglichst frühzeitig erfolgen sollen, müssen sie mit ihren Erhebungen vor dem Zeitpunkt einsetzen können, in welchem die entsprechenden Gefährdungen konkret und unmittelbar bevorstehen oder gar der Verdacht einer kriminellen Handlung besteht.

Demgegenüber ist das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gewalt lokalen Ausmasses (z.B. Strassengewalt) Sache der kantonalen Polizeikorps, die im

Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr erst einschreiten dürfen, wenn

entsprechende Gefährdungen konkret und unmittelbar bevorstehen. Bereits

eingetretene Friedensstörungen werden von den kantonalen Korps gestützt auf den allgemeinen Polizeiauftrag beseitigt.

1.1.5 Abgrenzung der präventiven Staatsschutztätigkeit (Prävention) von der strafrechtlichen Repression

Für die Abgrenzung ist entscheidend, was die Behörden mit ihren Handlungen bezwecken (präventiver bzw. repressiver Zweck).

Sowohl präventive als auch repressive Tätigkeiten werden durch einen Verdacht ausgelöst.

Bei der präventiven Staatsschutztätigkeit geht es um die Abklärung des Verdachtes auf eine Gefährdung der Sicherheit der Schweiz oder ihrer Einwohner durch

Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, verbotenen Nachrichtendienst, verbotenen Handel mit Waffen oder radioaktiven Materialien oder durch verbotenen

Technologietransfer (präventiver Zweck).

Bei der Repression geht es um die Abklärung eines Verdachtes auf eine konkrete Straftat nach eidgenössischem oder kantonalem Recht (repressiver Zweck).

Das Ziel der präventiv ausgelegten Staatsschutztätigkeit ist die möglichst

umfassende Enttarnung staats- und gesellschaftsbedrohender Strukturen sowie die Abwehr und Störung entsprechender undemokratischer Bestrebungen. Dazu

beschaffen und bearbeiten die zuständigen Behörden Daten und Erkenntnisse über mögliche Gefährdungen der Sicherheit und treffen oder beantragen geeignete Abwehrmassnahmen.

Präventive Abklärungen erfordern in der Regel ein strategisches, auf dauerhafte Wirkung gerichtetes Vorgehen.

Anders verhält es sich bei der strafrechtlichen Repression. Hier wird der Staat zur justizförmigen Klärung eines Straftatverdachts mit Blick auf die Beurteilung von individueller Tatschuld tätig. Die Repression (Justiz und Kriminalpolizei) beinhaltet die Regelung des Konflikts zwischen der Rechtsgemeinschaft und dem Einzelnen, der grundlegende Normen der Gemeinschaft verletzt. Mit anderen Worten befasst sie sich mit der amtlichen Feststellung von menschlichem Verhalten im Zusammenhang mit einer konkreten Straftat oder einer strafbaren Vorbereitungshandlung dazu (somit Einzelfallbezogenheit).