Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/38: Ratifikation der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt · 15 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Fonds für die kulturelle Vielfalt

Die Konvention sieht die Möglichkeit vor, freiwillige Beiträge an einen künftigen internationalen Fonds für die kulturelle Vielfalt zu leisten (Art. 18 Abs. 3 Bst. a der Konvention). Viele Vernehmlassungsteilnehmer erinnern daran, dass die Schweiz sich während der Verhandlungen als einziges westliches Land für ein obligatorisches Finanzierungssystem ausgesprochen hatte. In der Botschaft müsse konsequenterweise die Bereitschaft der Schweiz, den Fonds mit substantiellen Beträgen zu unterstützen, klar zum Ausdruck kommen. Damit leiste die Schweiz auch einen Beitrag zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele der Konvention. SKKV und Alliance Sud verlangen, dass der Beitrag auf keinen Fall kleiner sein dürfe (bzw. deutlich höher sein müsse) als der statutarische Beitrag an den Fonds für das immaterielle Kulturerbe.

Parteien: SPS, Grüne.

Weitere interessierte Kreise und Organisationen: Alliance Sud, SKKV (FDS, FGC, FWA, ISI, IUED, PAcK, Pro Cinema, SBV, SSA, SSFV, SUISA, Suisseculture, TPD, UTR, VTS), SUK (AP, DLF, InfoSud, JEB, KuE, Pfister, RFJAE, SKV, STM, SMR, SNPh, SozAnth, STS, SUISA, Suisseculture, SuisseTHEATRE ITI).

Der Kanton AI und die SAB erwähnen die Möglichkeit freiwilliger Beiträge, beziehen aber keine Stellung. Dagegen lehnt der SKV eine pauschale Befürwortung einer freiwilligen Beitragsleistung ab, solange die Funktionsweise dieses Fonds noch nicht geklärt ist.

Die Wirtschaftsverbände economiesuisse, USAM, Centre Patronal lehnen zusätzliche finanzielle Verpflichtungen für den Bund grundsätzlich ab.

Vergleichsverfahren

Die Konvention sieht ein Verfahren zur Beilegung möglicher Konflikte zwischen den Vertragsstaaten vor. Dieser Mechanismus soll es den Vertragsparteien erlauben, Differenzen in einem Rahmen zu lösen, in dem kulturpolitische Überlegungen gebührend gewichtet werden können. Jede Vertragspartei kann bei der Ratifikation erklären, dass sie das vorgesehene Vergleichsverfahren nicht anerkennt (opting out-Klausel: Art. 25 Abs. 4 der Konvention).

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer verlangen ausdrücklich, dass die Schweiz die Konvention ohne Vorbehalte ratifiziert und somit das für die Beilegung von Streitigkeiten vorgesehene Verfahren anerkennt. CDA und SKKV erwarten, dass die Schweiz sooft nötig von diesem Instrument Gebrauch macht. Die Entwicklung einer entsprechenden Jurisdiktion sei ein Element, das die Wirkung der Konvention verstärken könne.

Weitere interessierte Kreise und Organisationen: Alliance Sud, CDA, SKKV (Grüne; FDS, FGC, FWA, ISI, IUED, PAcK, Pro Cinema, SBV, SSA, SSFV, SUISA, Suisseculture, TPD, UTR, VTS), SRG SSR idée suisse, SUK (AP, DLF, InfoSud, JEB, KuE, Pfister, RFJAE, SKV, STM, SMR, SNPh, SozAnth, STS, SUISA, Suisseculture, SuisseTHEATRE ITI), SAGW.

Der Kanton AI erwähnt die opting out-Klausel, bezieht aber keine Stellung.

Zivilgesellschaft

Einzelne Organisationen gehen ferner auf die Rolle der Zivilgesellschaft ein. Sie fordern ein klares Bekenntnis des Bundes, die Zivilgesellschaft im Rahmen des Vollzugs der Konvention einzubeziehen. Dazu müssten die nötigen Mittel bereitgestellt werden. Nach einem Vorschlag der SUK soll die Botschaft einen Abschnitt enthalten, der die Grundsätze der Zusammenarbeit mit den Behörden bei der Umsetzung der Konvention in der Schweiz sowie auf internationaler Ebene regelt.

Weitere interessierte Kreise und Organisationen: Alliance Sud, SKKV (Grüne; FDS, FGC, FWA, ISI, IUED, PAcK, Pro Cinema, SBV, SSA, SSFV, SUISA, Suisseculture, TPD, UTR, VTS), SUK (AP, DLF, InfoSud, JEB, KuE, Pfister, RFJAE, SKV, STM, SMR, SNPh, SozAnth, STS, SUISA, Suisseculture, SuisseTHEATRE ITI).