Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/38: Ratifikation der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt · 15 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Rechnung tragen. Dieser Grundsatz werde durch die Konvention untermauert und auf internationaler Ebene rechtlich verankert, was im Interesse der Schweiz liege.
Die SPS betont vor allem die internationale Dimension der Konvention. Sie erachtet die Förderung der Kunstfreiheit, des Dialogs zwischen den Kulturen und der Interkulturalität als zentral. Damit müsse eine Stärkung der internationalen Solidarität verbunden sein (Entwicklungshilfe, Konfliktprävention, nachhaltige Entwicklung, Förderung der Menschenrechte). Auf nationaler Ebene sollten nach Ansicht der SPS entsprechende Mechanismen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt geschaffen werden, namentlich im Rahmen des neuen Kulturförderungsgesetzes.
Die SVP lehnt die Ratifikation der Konvention ab, da die vorgeschlagenen Massnahmen und Rechtsinstrumente in der Schweiz auf Verfassungsebene mehrheitlich verwirklicht seien. Der Vorschlag zur Ratifikation der UNESCO-Konvention stelle den Versuch dar, durch eine Hintertür und unter Missachtung der bestehenden Rechtsgrundlagen die Wunschvorstellungen der Verwaltung auf diesem Gebiet einzubringen und damit die verfassungsmässigen Grundlagen der Kulturpolitik auf Bundesebene zu erweitern. Die Verfassung lege klar fest, dass für den Bereich der Kultur die Kantone zuständig seien und dass der Bund nur eine subsidiäre Kompetenz habe.
Die Grünen betonen, dass die Schweiz aufgrund ihrer Wesensart eine besondere Verpflichtung habe, die kulturelle Vielfalt zu schützen und zu fördern. Nachdem die Schweiz einen namhaften Beitrag zum Zustandekommen der Konvention geleistet habe, sei es selbstverständlich, diese möglichst rasch zu ratifizieren. Die Grünen verlangen, dass die Umsetzung durch ein Monitoring begleitet werde.
Die KVP anerkennt, dass die Konvention zwar einige richtige Prinzipien festhalte, sie versteife sich aber doktrinär auf eine wertungsfreie Förderung von Multikulturalität, welche dem Gemeinwohl der Staaten und der christlichen Kulturpolitik entgegenstehe. Die Förderung einer grenzenlosen Vielfalt führe zu Verwirrung, Orientierungs- und Sinnlosigkeit. Die Gesellschaften hätten ein Recht, Leitkulturen festzulegen, womit das Gebot der „Offenheit und Ausgewogenheit“ (Art. 2 Ziff. 8 der Konvention) gegenüber anderen Kulturen zwangsläufig eingeschränkt werde. Auch bestehe das Recht der Staaten auf eine souveräne Kulturpolitik unabhängig von internationalen Konventionen. In diesem Sinne huldige die Konvention einem Staatsinterventionismus und beachte das Subsidiaritätsprinzip zu wenig. Sie fördere daher im Ergebnis die Tendenz zur Gleichförmigkeit der kulturellen Inhalte mehr als dass sie ein Gegengewicht dazu setze.
Städte, Gemeinden, Berggebiete
Der Gemeindeverband SGemV unterstützt die Ratifikation und unterstreicht, unter Hinweis auf den erläuternden Bericht, dass die Umsetzung der Konvention zum grössten Teil in der Hand der Kantone und Gemeinden liege. Durch die weit gefasste Formulierung der Konventionen komme dieser ein grosser Handlungsspielraum zu. Der SGemV erwartet, dass diese Prämisse bei der Umsetzung der Konvention eingehalten wird.
Auch aus Sicht des Städteverbandes SSV kann der Konvention zugestimmt werden. Die Städte, welche tragende Säulen der helvetischen Kulturförderung seien, erfüllten in der Regel die Vorgaben der Konvention bereits heute. Die Konvention tangiere die eingespielte Arbeitsteilung zwischen Bund, Kantonen und Städte nicht.
Die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB erinnert daran, dass die kulturelle Vielfalt ein Aspekt sei, der bei den Diskussionen um die Zukunft der Berggebiete und der ländlichen Räume oftmals zu wenig beachtet werde. Dabei trage die kulturelle Vielfalt nicht nur entscheidend zum Charakter des ganzen Landes bei und wirke somit identitätsstiftend, sie könne auch für die Imagebildung gegen aussen erfolgreich eingesetzt werden, namentlich im Bereich des Tourismusmarketings. Auch für die SAB ist wichtig, dass die Kompetenzen der Kantone garantiert sind und dass die Ratifikation der Konvention keine finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden hat.