Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
Namentlich verschiedene Wirtschaftsverbände geben schliesslich ihrer Besorgnis über die Komplexität der Berechnungen im neuen Ausgleichssystem Ausdruck und regen spätere Vereinfachungen an.
Tabelle 10 Anträge zum weiteren Vorgehen
Vernehmlasser Antrag
KdK Da mit der dritten NFA-Botschaft die Gesamtbeträge für die einzelnen Ausgleichsgefässe des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs sowie die von den Kantonen mitzufinanzierenden nachschüssigen Zahlungsverpflichtungen und abzugrenzenden Aufwandpositionen der IV definitiv festgelegt werden, ist es unabdingbar, die Qualität der entsprechenden Berechnungsgrundlagen sicherzustellen. Im Hinblick auf die Verbesserung der Akzeptanz der Vorlage sind die verschiedenen Unklarheiten bezüglich der Datengrundlagen unbedingt zu bereinigen.
Es geht dabei insbesondere um die folgenden Positionen:
- Hochrechnung der Globalbilanz Bund/Kantone insgesamt auf das Finanzplanjahr 2008: Hier sind die Kantone auf die Überprüfung der Daten durch die Eidg. Finanzverwaltung angewiesen. Die Grundlagen der Hochrechnung der Globalbilanz auf die Budgetjahre 2006/07 und das Finanzplanjahr 2008 sind offen zu legen.
- Grundlagen für den Ressourcenindex
a) als Basis für die Globalbilanz 2004/2005: Überprüfung durch die Projektgruppe "Qualitätssicherung", ev. In Zusammenarbeit mit externen Experten;
b) als Basis für die definitive Aufteilung der Beträge auf die Kantone 2008:
--> Antrag: Hier verlangen die Kantone die Einsetzung eines externen Inspektorats (vgl. auch Hinweis zur Verordnung zum FiLaG).
In der dritten Botschaft sind die Ressourcenindices 2007 sowie Schätzungen zu den Ressourcenindizes 2008 aufzuführen. Zudem ist die Einführung eines Prognosemodells für die kantonalen ASG’s zu prüfen.
Aufgrund der im Mai 2007 einsetzenden Budgetierung bei Kanton und Gemeinden ist es unerlässlich, dass der Bund bereits Anfang Mai 2007 einen ersten provisorischen Ressourcenindex 2008 vorlegt. Die Beschlussfassung zu den Ausgleichsbeträgen muss im ersten Halbjahr erfolgen, damit die Kantone rechtzeitig für den Budgetprozess über die wichtigsten Daten verfügen.
--> Antrag: Die Botschaft ist mit einem Kapitel zu ergänzen, das die Dynamik der Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung analysiert.
Die effektive Entwicklung ist im Rahmen der alle vier Jahre zu erstellenden Wirksamkeitsberichte zu analysieren. Im ersten Wirksamkeitsbericht ist auch die Einhaltung der Haushaltsneutralität im Jahre 2008 aufgrund der Rechnung zu überprüfen. Sollten sich dabei grössere Abweichungen zeigen, sind diese bei der Festlegung der Dotierung der Ausgleichsgefässe für die folgende Vierjahresperiode zu berücksichtigen.
Bezüglich der mit der Inkraftsetzung der NFA erwarteten Effizienz- und Effektivitätsgewinne ist in der Botschaft darauf hinzuweisen, dass insbesondere in den Bereichen "Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime, Tagesstätten und Werkstätten" sowie "Sonderschulung", in welchen den Kantonen neu die alleinige Verantwortung übertragen wird, die Kantone die neuen Aufgaben nicht mit dem bestehenden Personalbestand bewältigen können und deshalb für sie die Leistungserbringung in diesen Bereichen nicht kostengünstiger werden wird.
Eine Minderheit der Kantone stellt den Antrag, die Projektgruppe 14 nach der Auswertung der Vernehmlassung in die Bereinigung der 3. NFA-Botschaft einzubeziehen.