Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

2004/2005 soit revu d’ici au 3ème message et corrigé en fonction des remarques formulées ci-dessous sous lettre C. Il est essentiel que les modalités de prise en compte dans le calcul des subventions aux organismes formant des spécialistes dans le domaine social et de la part cantonale aux bénéfices de la BNS soient reconsidérées dans le sens des propositions formulées ci-après.

SO Der Kanton Solothurn schliesst sich der Stellungnahme der KdK an, dass die Qualität der Daten- und Berechnungsgrundlagen sichergestellt werden muss. Er fordert dabei aber, dass beim Aufwand die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt. Das Ziel, die NFA per 1.

Januar 2008 in Kraft zu setzten, darf durch überrissene Qualitätsanforderungen nicht gefährdet werden.

Ähnliches gilt für die Ausführungen hinsichtlich der Ressourcenindices 2007 und 2008 und der Beschlussfassung zu den Ausgleichsbeträgen.

Die Ausführungen in der Vernehmlassung der KdK, welche die Effizienz- und Effektivitätsgewinne aufgrund von Mehraufwand zu relativieren versuchen, kann der Kanton Solothurn nicht nachvollziehen. Einerseits ist schon die Grundannahme falsch, wonach mehr Effizienz und Effektivität a priori eine kostengünstigere Leistungserbringung nach sich zieht. Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass das Kongruenzprinzip, welches mit der NFA in den erwähnten Bereichen eingeführt wird, nur dann eine Effizienz- und Effektivitätssteigerung mit sich bringt, wenn die entsprechende Organisation vorhanden ist.

Die Forderung, wonach die Projektgruppe 14 in die Bereinigung der 3. NFA-Botschaft beizuziehen sei, lehnt der Kanton Solothurn ab. Die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich, für welche die Projektgruppe 14 verantwortlich ist, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Botschaft. Es gibt somit keinen sachlichen Grund, diese Gruppe in die Bereinigung der Botschaft mit einzubeziehen.

BS Basel-Stadt schliesst sich hier der Stellungnahme der KdK an.

Zusätzlich stellt Basel-Stadt folgende Anträge:

- In der dritten NFA-Botschaft sind die Ressourcenindices 2007 sowie Schätzungen zu den Ressourcenindizes 2008 der einzelnen Kantone aufzuführen.

- Für die Planung der Folgejahre ist die Entwicklung eines Prognosemodells für die kantonalen ASG’s zu prüfen.

- Die Beschlussfassung zu den Ausgleichsbeträgen (jährlich durch Bundesrat bzw. alle vier Jahre durch Bundesparlament) hat zudem jeweils im ersten Halbjahr zu erfolgen, so dass die Kantone rechtzeitig für den Budgetprozess über diese wichtigen Daten verfügen.

Begründung dieser Anträge inhaltlich analog der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug).

BL Bei dieser Frage schliesst sich der Kanton Basel-Landschaft der Stellungnahme der KdK an.

Zusätzlich wird auf die Wichtigkeit aufmerksam gemacht, dass die Kantone bis Dezember 2006 vom Bund möglichst konkrete Angaben in Bezug auf die NFA-bedingten finanziellen Auswirkungen erhalten; dies im Hinblick auf die Erstellung des Budgets 2008 und zugehörigem Finanzplan.

SH Der Kanton Schaffhausen schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.

AR Der Kanton Appenzell Ausserrhoden schliesst sich integral der Stellungnahme der KdK (Mehrheitsbeschlüsse) an.

Ausdrücklich unterstützt er die Forderungen der KdK nach Sicherstellung der Datenqualität bzw. nach Bereinigung der Datengrundlagen, ebenso insbesondere die Forderung nach einer Ergänzung der Botschaft mit einem Kapitel zur Dynamik der Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung sowie nach einer Überprüfung der Einhaltung der Haushaltsneutralität im ersten Wirkungsbericht.