Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
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Tabelle 3
Auswirkungen der NFA in den Jahren 2008-2010
Bund 2008 20092010
Veränd. Veränd. in Millionen Saldo 08-09 Saldo 09-10
Aufgaben und Kantonsanteile -2'503 -2'611 -108 -2'643 -32
Neue Ausgleichsinstrumente 2'503 2'555 51 2'63479
Saldo Bund (ohne Härteausgleich) 0 -56 -9 Kantone 2008 20092010
Veränd. Veränd. in Millionen Saldo 08-09 Saldo 09-10
Saldo Aufgaben und Einnahmenanteile 2'503 2'581 78 2'64867
Neue Ausgleichsinstrumente vertikal -2'503 -2'555 -51 -2'634 -79 Saldo Kantone (ohne Härteausgleich) 0 2614
AHV/IV 2008 20092010
Veränd. Veränd. in Millionen Saldo 08-09 Saldo 09-10
Saldo Aufgaben und Einnahmenanteile 0 30 30 -5 -35
Neue Ausgleichsinstrumente vertikal 0 0 0 00
Saldo AHV/IV 0 30 -5 Total Bund, Kantone, AHV/IV 0 00
Die Ausgleichsbeträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs für die einzelnen Kantone im Jahr 2008 werden auf der Basis der neuesten Daten im Herbst 2007 im Rahmen der Verordnung zum Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) durch den Bundesrat festgelegt. Diese Verordnung beinhaltet auch Detailangaben über die Fortschreibung der Ausgleichssummen für den Ressourcen- und Lastenausgleich gemäss Artikel 5 Absatz 2 bzw. 9 Absatz 2 FiLaG, regelt die Datenerfassung und die Qualitätskontrolle des Ressourcenausgleichs sowie die Erstellung des Wirksamkeitsberichts. Die FiLaV wird jährlich auf der Basis von neuen Daten aktualisiert. Der Rohentwurf der FiLaV wird den eidgenössischen Räten zusammen mit der 3. NFA-Botschaft zur Konsultation unterbreitet.
Provisorische Daten zum Ressourcenindex und zu den Lastenindizes liegen zum heutigen Zeitpunkt erst bis zum Referenzjahr 2006 vor13. Diese basieren allerdings teilweise noch auf Schätzungen14, weshalb sie mit grösster Vorsicht zu interpretieren sind. Die Ausgleichszahlungen sind unter der Annahme, dass die Grundbeiträge für das Jahr 2008 gemäss den geschätzten Indizes für das Jahr 2006 ausbezahlt würden, in Tabelle 4 ersichtlich. Es ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass diese Zahlen nicht den zu erwartenden effektiven Ausgleichszahlungen für die Kantone im Jahr 2008 entsprechen.
13 Beim Ressourcenindex wird zwischen dem Referenzjahr und den Bemessungsjahren unterschieden. Das Referenzjahr bezeichnet das Jahr, für welches der Index als Basis für den Ressourcenausgleich dient. Der Ressourcenindex eines Referenzjahres basiert auf dem Durchschnitt der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage aus drei aufeinander folgenden Bemessungsjahren, wobei aus statistischen Gründen das erste Bemessungsjahr gegenüber dem Referenzjahr um sieben, das letzte Bemessungsjahr um vier Jahre zurückliegt. Der Ressourcenindex 2006 basiert somit auf den Bemessungsjahren 2000–2002.
14 Vgl. dazu die entsprechenden Ausführungen unter Ziffer 1.2.3.2.