Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

Tabelle 2

Ausgleichssummen Ressourcen- und Lastenausgleich im Jahr 2008 (Grundbeiträge 2008–2011)

in 1000 Franken

Ressourcenausgleich

Beitrag des Bundes 1 814 899

(Art. 4 FiLaG; vertikaler Ressourcenausgleich)

Beitrag der ressourcenstarken Kantone 1 270 429

(Art. 4 FiLaG; horizontaler Ressourcenausgleich)

Total Ressourcenausgleich 3 085 329

Lastenausgleich des Bundes

Geografisch-topografischer Lastenausgleich 344 205

(Art. 7 FiLaG)

Soziodemografischer Lastenausgleich 344 205

(Art. 8 FiLaG)

Total Lastenausgleich 688 410

Ausgleichssumme insgesamt 3 773 739

– davon Bund (vertikaler Ressourcenausgleich

und Lastenausgleich des Bundes) 2 503 309

davon ressourcenstarke Kantone

(horizontaler Ressourcenausgleich 1 270 429

Die Beträge für das Jahr 2008 entsprechen den so genannten Grundbeiträgen für die Periode 2008-2011 gemäss Artikel 5 Absatz 1 und 9 Absatz 1 FiLaG. In den Jahren 2009-2011 werden die Beträge des Ressourcenaugleichs gemäss der Veränderung des Ressourcenpotenzials (Art. 5 Abs. 2 FiLaG) und die Beträge des Lastenausgleichs gemäss der Teuerung (Art. 9 Abs. 2 FiLaG) fortgeschrieben.

Die finanziellen Auswirkungen der NFA für den Bund, die Gesamtheit der Kantone und die Sozialversicherungen AHV und IV im Übergangsjahr 2008 und in den Folgejahren sind in Tabelle 3 dargestellt. Es ist zu beachten, dass die Hauhaltsneutralität der NFA streng genommen nur für das Jahr des Inkrafttretens gilt. In den Folgejahren gibt es aufgrund der unterschiedlichen Dynamik der Ausgaben in den einzelnen Aufgabenbereichen sowie des Fortschreibungsmechanismus für den Ressourcen- und Lastenausgleich bis zur Neufestlegung der Grundbeiträge (Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 FiLaG) Abweichungen von der Haushaltsneutralität. Die Finanzplanung zeigt jedoch, dass in den Jahren 2009 und 2010 sowohl für den Bund als auch für die Gesamtheit der Kantone und die Sozialversicherungen nur geringfügige Abweichungen von der Haushaltsneutralität zu erwarten sind. Des Weiteren ist kein Trend sichtbar12.

12 Weitere Ausführung zur Dynamik der neuen Ausgleichsinstrumente befinden sich unter Ziffer 1.2.2.2