Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
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ten Bundessteuer mit 2,086 Milliarden Franken zu Buche. Die Aufgabenentflechtung (ohne Finanzkraftzuschläge) führt hingegen zu einer Belastung des Bundes (bzw. Entlastung der Kantone) von 1,163 Milliarden Franken. Insgesamt wird somit der Bund durch den Wegfall des bisherigen Transfersystems mit 2,503 Milliarden Franken entlastet (bzw. die Kantone belastet).
Zur Wahrung der Haushaltsneutralität fliesst diese Summe vollumfänglich in den Ressourcen- und Lastenausgleich. Gemäss des im Rahmen der NFA-Projektorganisation erarbeiteten Konsenses zwischen Bund und Kantonen soll diese Summe zu 72,5 Prozent in den vertikalen Ressourcenausgleich (1,815 Mrd. Franken) und zu 27,5 Prozent in den Lastenausgleich (0,688 Mrd. Franken) fliessen. Innerhalb des Lastenausgleichs ist wiederum eine gleichmässige Aufteilung der Beiträge auf den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich vorgesehen. Im soziodemografischen Lastenausgleich soll 2/3 der Summe für den Ausgleich von Sonderlasten im Zusammenhang mit der Bevölkerungsstruktur (sog. "A-Lasten") und1/3 für Sonderlasten der Kernstädte zur Verfügung stehen. Die Festlegung dieses Verhältnisses liegt jedoch in der Kompetenz des Bundesrats, weshalb sie nicht Gegenstand des entsprechenden Bundesbeschlusses, sondern in der Verordnung zum Finanz- und Lastenausgleich geregelt ist. Die gewählte Aufteilung des zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags auf die einzelnen Ausgleichstöpfe entspricht den Modellrechnungen der ersten und der zweiten NFA-Botschaft.
Obwohl der horizontale Ressourcenausgleich die Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen insgesamt nicht tangiert, wird er indirekt vom Umfang der Aufgabenentflechtung beeinflusst. So wurde vom Gesetzgeber in der Verfassung eine Bandbreite für das Verhältnis zwischen horizontalem und vertikalem Ressourcenausgleich festgelegt. Demnach beträgt das horizontale Ausgleichsvolumen mindestens2/3 und maximal4/5 des vertikalen Ressourcenausgleichs. Analog zu den Modellrechnungen der ersten und der zweiten NFA-Botschaft soll das Verhältnis im Übergangsjahr 70 Prozent betragen, wodurch für das Jahr 2008 ein horizontales Ausgleichsvolumen von 1,270 Milliarden Franken resultiert. Somit beträgt der gesamte Ressourcenausgleich im Jahr 2008 3,085 Milliarden Franken. Die Ausgleichssummen für das Jahr 2008 sind in Tabelle 2 aufgelistet.