Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
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Abbildung 2
Haushaltsneutralität des Übergangs zur NFA Belastung der Kantone Entlastung der Kantone (= Entlastung Bund) (= Belastung Bund)
Saldo Entflechtung (ohne
Finanzkraftzuschläge)
Wegfall Finanzkraftzuschläge
Vertikaler Ressourcenausgleich
=
Reduktion Kantonanteil an der
direkten Bundessteuer von 30%
auf 17% des Aufkommens
Soziodemografischer und
geografisch-topografischer
Lastenausgleich
Die Haushaltsneutralität hat zur Folge, dass die Nettobelastung der Kantone, die durch den Wegfall des heute geltenden Systems entsteht, durch die neuen Ausgleichsinstrumente kompensiert wird. Das Konzept des haushaltsneutralen Übergangs ist in Abbildung 2 dargestellt. Auf der linken Seite der Grafik befinden sich die Elemente der NFA, die den Wegfall des heute geltenden Systems umfassen und gleichzeitig vertikale finanzielle Auswirkungen zwischen Bund und Kantonen insgesamt hervorrufen. Dazu gehören der Saldo der Aufgabenentflechtung, der Wegfall der vertikalen Finanzkraftzuschläge sowie die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 30 auf 17 Prozent. Auf der rechten Seite stehen die Elemente des neuen Ausgleichssystems, die neue Beiträge des Bundes an die Kantone umfassen.
In der Abbildung nicht aufgeführt sind die Elemente, die lediglich horizontale Verschiebungen unter den Kantonen hervorrufen. Diese sind zwar für den einzelnen Kanton mit Belastungen oder Entlastungen verbunden, sie verändern jedoch das Verhältnis zwischen dem Bund und der Gesamtheit der Kantone nicht. Dazu gehören z.B. die bisherigen horizontalen Finanzkraftabstufungen bei den Anteilen der Kantone an der Verrechnungssteuer und am Gewinn der Nationalbank sowie – im neuen Ausgleichssystem – der horizontale Ressourcenausgleich.
Die Haushaltsneutralität des Übergangs bedingt, dass der für das neue Ausgleichssystem zur Verfügung stehende Betrag gleich hoch ist wie die Summe aus dem Saldo der Aufgabenentflechtung, dem Wegfall der Finanzkraftzuschläge und der Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer.
In Bezug auf die Auswirkungen der Aufgabenentflechtung sind folgende Grundsätze zu beachten: