Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten

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In den individuellen Massnahmen sind ebenfalls Nachzahlungen für Leistungen aus früheren Jahren enthalten, die darauf zurückzuführen sind, dass einerseits Verfügungen erst nach Ablauf des Jahres erlassen werden können und anderseits die letzte Rate eines Jahresanspruchs erst im folgenden Jahr ausbezahlt wird. Bei Ausgaben von 1’550 Millionen (Jahr 2004) betrugen die Zahlungen für frühere Jahre rund 500 Millionen Franken.

Die Gesamtsumme der periodengerecht abzugrenzenden Aufwandpositionen der IV beläuft sich somit per 31. Dezember 2007 auf rund 1’400 Millionen Franken (vgl. Tabelle 13).

Tabelle 13

Nachzahlungen ordentliche und ausserordentliche Renten sowie übrige periodengerecht abzugrenzende Aufwandpositionen der IV bei den individuellen Massnahmen (in Millionen Franken)

Rentennachzahlungen für Jahre vor Einführung der NFA im ersten Jahr nach Einführung NFA600

in späteren Jahren300

Nachzahlungen für Leistungen aus früheren Jahren bei den500

individuellen Massnahmen Total 1 400 davon 3/8 Anteil Bund525

1/8 Anteil Kantone175

In konsequenter Anwendung einer periodengerechten Aufwanderfassung müssen beim Übergang zur NFA auch diese insgesamt rund 1’400 Millionen Franken noch nach dem altem Verteilschlüssel finanziert werden. Der von den Kantonen zu übernehmende Anteil von 1/8 beträgt 175 Millionen. Da der Bund sich weiterhin an der Finanzierung der IV beteiligt, leistet er seinen Beitrag im Rahmen der ordentlichen Zahlungen an die IV.

1.2.7.3.3 Zusammenfassung der Übergangsprobleme bei der IV

Bei einer aufwandmässigen Betrachtung belaufen sich die gesamten, nach dem "accrual"-Prinzip abzugrenzenden Aufwandpositionen der IV per Ende 2007 auf 3’362 Millionen Franken (1’962 Mio. nachschüssige kollektive Leistungen und 1’400 Mio. Rentennachzahlungen und übrige abzugrenzende Positionen). Davon beträgt der Anteil des Bundes 1’261 Millionen Franken (736 Mio. und 525 Mio.), jener der Kantone 420 Millionen Franken (245 Mio. und 175 Mio.). Im Rahmen der Einführung des Neuen Rechnungsmodells wird der Bund bereits per Ende 2006 entsprechende Rückstellungen bilden. Den Kantonen wird empfohlen, ihre Anteile ebenfalls bereits in den Jahren 2006 oder 2007 zurückzustellen. Damit werden die Beträge beim Bund und in den Kantonen bereits in den Jahren 2006 bzw. 2007 aufwandwirksam, während der Liquiditätsabfluss erst im Jahre 2008 erfolgen wird.