Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten

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Geschätzter Gesamtbetrag: 1 962 davon 3/8 Anteil Bund736

1/8 Anteil Kantone245

Verbleibende Belastung der IV zulasten der Beitragszahler981

Die nachschüssigen Zahlungen der IV an die Institutionen führen in den Jahren 2008 ff. bei der IV, dem Bund und den Kantonen zu einem entsprechenden Liquiditätsabfluss. Dieser Liquiditätstransfer führt bei den Institutionen zu einem Zinsnutzen und beim Bund, der IV und den Kantonen zu entsprechenden Zinskosten. Sofern die Kantone nicht zu einer periodengerechten Finanzierung der Institutionen in ihrem Verantwortungsbereich übergehen, fällt der Liquiditätstransfer und der entsprechende Zinsnutzen bei ihnen selbst an.

1.2.7.3.2 Nachzahlungen ordentliche und ausserordentliche Renten sowie übrige periodengerecht abzugrenzende Aufwandpositionen der IV

In den Geldleistungen der IV von insgesamt 7’075 Millionen Franken (Rechnung 2004) sind gemäss Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen 1’139 Millionen Franken für Nachzahlungen von ordentlichen und ausserordentlichen Renten sowie Rückerstattungsforderungen von 190 Millionen Franken enthalten.

Gemäss Artikel 29 Absatz 2 IVG34 wird die Rente vom Beginn des Monats an ausgerichtet, in dem der Anspruch entsteht. Meldet sich ein Versicherter mehr als 12 Monate nach Entstehen des Rentenanspruches an, so werden die Leistungen in der Regel lediglich für die 12 der Anmeldung vorangegangen Monate ausgerichtet. Diese Bestimmung sagt im Wesentlichen, dass die IV mit der Rentenzusprache faktisch immer rückwirkende Verpflichtungen eingehen muss, dass aber wegen der nicht periodengerechten Verbuchungspraxis die damit verbundenen Lasten in der Rechnung der IV nicht im Jahr des Anspruches verbucht werden können, sondern erst in den/dem Folgejahr/en. Ebenfalls zu Überschneidungen führt die Tatsache, dass zwischen der Anmeldung und dem Erlass der Verfügung durch das Abklärungs- und allfälligen Gerichtsverfahren eine lange Zeitspanne liegen kann.

Von den Rentennachzahlungen von rund 1,1 Milliarden Franken pro Jahr entfallen jeweils ca. 70 Prozent auf Anspruchsjahre, die vor dem Auszahlungs- und damit Verbuchungsjahr liegen. Für das Jahr 2004 ergibt eine periodengerechte Abgrenzung einen Betrag von netto 600 Millionen Franken (750 Mio. Nachzahlungen abzüglich 150 Mio. Rückerstattungen). Im Jahre 2008 wird die IV demzufolge noch rund 600 Millionen Franken für Leistungen aufbringen müssen, welche Rechtsansprüche betreffen, die vor dem 1.1.2008 entstanden sind. Zusätzlich werden auch in den folgenden Jahren noch Leistungen ausbezahlt, deren Anspruch vor dem Jahr 2008 entstanden ist. Diese Beträge belaufen sich auf weitere rund 300 Millionen Franken.

34 SR 831.20