Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten

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Im Gegensatz zum Bund wird die IV ihre Rechnung bis auf weiteres nach dem Kassenprinzip führen und keine periodengerechten Abgrenzungen vornehmen. Dies hat zur Folge, dass die Nettobelastung der IV von 981 Millionen Franken für die nachschüssigen Beitragszahlungen an die Institutionen in den Jahren 2008 ff. erfolgswirksam verbucht werden muss.

Unter Berücksichtigung der Leistungen der Kantone für Ihren Anteil von 1/8 an den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Positionen ergibt sich für die IV ein zusätzlicher Mittelbedarf von 806 Millionen Franken (vgl. Tab. 14), was grundsätzlich zu einer entsprechenden Erhöhung ihrer Verschuldung beim AHV-Fonds führt. Bei einem Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.35 und Verzinsung der gesamten zusätzlichen Schuld ergibt sich dadurch für die IV eine um 20 Millionen Franken höhere Zinsbelastung.

Tabelle 14

Aufteilung der Belastung aus den nachschüssigen Zahlungen der IV (in Millionen Franken)

Geschätzter Gesamtbetrag kollektive Leistungen: 1 962 davon 3/8 Anteil Bund736

1/8 Anteil Kantone245

Verbleibende Belastung der IV zulasten981

der Beitragszahler Anteil Kantone an den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Positionen175

Verbleibende Nettobelastung der IV806

1.2.7.3.4 Vorgesehene Lösung

1.2.7.3.5 Anteile des Bundes und der Kantone an den nachschüssigen Zahlungen der IV

Wie bereits erwähnt, sollen sich die Kantone sowohl an den nachschüssigen kollektiven Beiträgen der IV als auch an den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Positionen beteiligen. Damit übernehmen sie ihren gesetzlichen Anteil von 1/8 an sämtlichen zum Zeitpunkt des Übergangs zur NFA bestehenden, periodengerecht abgegrenzten Verpflichtungen der IV. Der Bund überweist der IV seinerseits seinen Anteil von 3/8 an den nachschüssigen Beiträgen an die Institutionen. Die Beteiligung des Bundes an den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Positionen erfolgt im Rahmen seiner künftigen ordentlichen Beiträge an die Aufwendungen der IV.

Im Interesse der Planungssicherheit und um eine endgültige Abwicklung der Zahlungen im ersten Jahr nach Einführung der NFA zu ermöglichen, werden die Beträge mit dieser Vorlage aufgrund der Schätzungen gemäss Finanzplan 2008 abschlies-

35 Die IV muss ihre Schulden beim AHV-Fonds gemäss dem vierjährigen Swapsatz verzinsen. Dieser liegt gegenwärtig bei 2%. Das BSV rechnet längerfristig mit 2,5%.