Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten

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den Kapitalmarkt vorfinanzieren müssen. Gemäss Tabelle 11 sind die folgenden Positionen betroffen:

Tabelle 11

Ausstehende nachschüssige Beiträge am 31.12.2007 mit ausserordentlichem Zahlungsbedarf in den Jahren 2008–2011 (Schätzung in Millionen Franken)33

Beiträge gemäss Ausstehende Ausserordentlicher Voranschlag nachschüssige Zahlungsbedarf Beiträge Ende

2007 2007 2008 2009 2010 2011

IV: Bau- und Betriebsbeiträge

an Heime und Werkstätten 1 486 1 340 1 095 210 305

IV: Ausbildungsstätten für Fachpersonal der Sozialberufe 62 76 65 11 IV: Bau- und Betriebsbeiträge an Sonderschulen 445 546 460 61 205

Prämienverbilligung 2 327 624624

Landwirtschaft: kantonale Beratung 18 1010

Ausbildungsbeihilfen 77 5151

Total 2 647 2 305 282 50 10

davon IV 1 962 1 620 282 50 10

1.2.7.3.1 Nachschüssige Zahlungsverpflichtungen der IV

Grundsätzlich ist der Übergang zur NFA für die IV erfolgsneutral: den wegfallenden Aufwandpositionen von 2’484 Millionen stehen die wegfallenden Kantonsbeiträge von 1’565 Millionen sowie die Reduktion der Bundesbeiträge um 919 Millionen gegenüber.

Das nachschüssige Zahlungssystem im Bereich der kollektiven Leistungen führt jedoch dazu, dass bei der IV auch in den Jahren 2008 bis 2011 noch Verpflichtungen gegenüber den Institutionen von insgesamt 1’962 Millionen Franken bestehen, obwohl der Bereich der kollektiven Leistungen mit dem Übergang zur NFA ab dem 1.1.2008 grundsätzlich nicht mehr in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Da diese Verpflichtungen nach altem Recht entstanden sind, sind sie nicht von der IV allein, sondern nach dem altrechtlichen Finanzierungsschlüssel zu 3/8 vom Bund und zu 1/8 von den Kantonen mitzufinanzieren (vgl. Tabelle 12):

Tabelle 12

Aufteilung der nachschüssigen Zahlungen der IV für kollektive Leistungen (in Millionen Franken)

33 Es sind nur diejenigen am 31.12.2007 ausstehenden nachschüssigen Beiträge aufgeführt, welche in den Jahren 2008-2011 zu einem ausserordentlichen Zahlungsbedarf führen und deshalb Ende 2007 in der Bilanz des Bundes ausgewiesen werden.